Shoppen auf Reisen: RaubkopienEin bisschen Plagiat darf sein

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Gefälschte Markenartikel im Urlaub günstig einzukaufen, kann bei der Rückkehr am Zoll ganz schön teuer werden. Doch es gibt Spielregeln für die Einfuhr von Plagiaten.

Die Hermes-Handtasche zum Schnäppchenpreis, der Bulgari-Ring für kleines Geld, Lacoste-Polohemden fast umsonst: Gefälscht ist Markenware in vielen Urlaubsländern wie der Türkei, in Thailand oder auch Tschechien an jeder Ecke zu kriegen. Millionen deutsche Touristen erliegen jeden Sommer wieder dem Reiz, stapelweise abgekupferte Designer-Artikel, Medikamente oder Kosmetika aus den Ferien mitzubringen. Doch wie viel Raubkopie ist eigentlich erlaubt? Ab wann machen sich Reisende strafbar?

Gesetzesverstöße im Urlaub
:Vom Basar in den Knast

Urlauber, die im Gefängnis landen: So manches, was deutsche Behörden gar nicht interessiert, ahnden andere Länder strengstens.

Nur die wenigsten Urlauber kennen die Spielregeln für die Einfuhr von Plagiaten. Und die sind zunächst einmal erstaunlich großzügig.

Was kaum ein Reisender weiß: Ein bisschen Designer-Imitat für den Privatgebrauch darf tatsächlich sein. Der Handel mit Fälschungen ist zwar verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person aber nicht. Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die ganz offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt. Bei fünf imitierten Uhren im Gepäck plus Dutzenden T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen schnell auf.

Nicht übertreiben

Das Einführen größerer Mengen Plagiate nach Deutschland ist schlichtweg illegal. Wird ein Tourist damit erwischt, geht der Zoll davon aus, dass er die Mitbringsel weiterverkaufen will. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", betont Martin Brandlhuber, Sprecher des Hauptzollamts München. Das gilt speziell für ertappte Urlauber, die mit Handel gar nichts im Sinn, sondern auf dem Basar in Antalya nur für Kinder, Oma, Neffen und Nichten miteingekauft haben.

Wer Gefälschtes allein für den Privatgebrauch einkauft, sollte es trotzdem nicht übertreiben - und noch vor der Heimreise gut rechnen. Die mitgebrachten Raubkopien dürfen nicht mehr als 430 Euro zusammen kosten. Pro Person. "Dabei zählt der tatsächlich gezahlte Preis am Urlaubsort, nicht der Originalpreis daheim", erläutert Brandlhuber. Diese Freigrenze gilt bei der Rückreise per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff. Bei der Einreise per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Plagiate für 175 Euro dabei haben.

Wer bei der Ankunft daheim den grünen Ausgang beim Zoll nimmt, sollte dann auch wirklich nicht mehr im Koffer haben als erlaubt. Bei einer Stichprobe durch die Zollbeamten kann es für den ertappten Schmuggler sonst ungemütlich werden. Er muss dann mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Außerdem mit hohen Kosten.

Ist die Freimenge überschritten, wird der Urlauber für den gesamten Wert zur Kasse gebeten. "Am besten ist, immer Kaufbelege aufzuheben, wenn möglich, damit der Wert möglichst genau nachvollziehbar ist", rät Brandlhuber. Sonst wird die Ware von den Zollbeamten geschätzt.

Schadensersatzansprüche der betroffenen Firmen

Wem nachgewiesen werden kann, dass er mit Fälschungen handeln wollte, muss sich warm anziehen: Auf das "Inverkehrsbringen von markenverletzender Ware" stehen hohe Geldstrafen, immer abhängig von Mengen und Wiederholungstaten, erläutert Gaul. Außerdem kann die Firma, deren Markenrechte verletzt wurden, Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Unterlassungserklärung allein kostet oft mehrere hundert Euro.

Plagiate kaufen sei "wirklich kein Kavaliersdelikt", warnt der Münchner Jurist. Reisende sollten beim Kauf imitierter Waren nicht nur an den eigenen Geldbeutel denken. Jedem müsse klar sein, dass er Firmen damit schade, so Gaul.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt den durch Raubkopien verursachte Schaden weltweit auf über 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Dazu kommt, dass sich der Imitat-Fan auch selbst schaden kann. Fälschungen sind häufig billigst produziert, oft von schlechter Qualität und selbst das wenige Geld meist nicht wert. "Vorsicht ist vor allem bei kopierten Arzneimitteln geboten", warnt Brandlhuber. Sie können oft völlig anders dosiert sein als die Mittel daheim. Wer sich Raubkopien zulegt, sollte immer um die Risiken wissen.

© Berrit Gräber, dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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