Schnee in den Alpen:Was Winterurlauber wissen müssen

Austria And Southern Germany Inundated With More Snow

Erhebliche Lawinengefahr herrscht immer noch in weiten Teilen der nördlichen Alpen.

(Foto: Getty Images)

Lawinengefahr, gesperrte Straßen, eingeschneite Orte: Der Schnee hat in den Alpen vieles durcheinandergewirbelt. Was bedeutet das für den Skiurlaub? Fragen und Antworten.

Von Eva Dignös

Die Kinder freuen sich auf den versprochenen Tagesausflug in den Schnee. Die Skiwoche ist schon lange gebucht, der Praxistest für die neuen Schneeschuhe steht an. Doch viele Wintersportorte in Bayern und Österreich versinken im Schnee. Und nun? Trotzdem fahren? Oder lieber zu Hause bleiben? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Sind die Skigebiete in den Alpen überhaupt erreichbar?

In viele Orte kommen Skiurlauber mit dem Auto, aber die Fahrt kann zur Geduldsprobe werden. Etliche Straßen sind schneebedeckt und glatt, manche wegen der Lawinengefahr ganz gesperrt. Urlauber sollten sich daher unbedingt auf den Seiten des ADAC, des ÖAMTC und des Touring-Clubs Schweiz über den Straßenzustand informieren, auch der Lawinenwarndienst Bayern informiert über Straßensperrungen. Schneeketten gehören auf jeden Fall in den Kofferraum, sie sind auf vielen Zufahrten in die Skigebiete Pflicht. Wer sie noch nie verwendet hat, übt am besten vorher, damit die Montage im Schneetreiben gelingt.

Die Zufahrten in die mehrere Tage lang nicht erreichbaren österreichischen Skiorte Saalbach-Hinterglemm, Obertauern und Stuben sind wieder frei. Gesperrt ist in Deutschland noch die Bundesstraße 307 nahe der Grenze zu Österreich, eine wichtige Verbindung aus Bayern zum österreichischen Skigebiet am Achensee.

Wie stark ist der Liftbetrieb beeinträchtigt?

In Deutschland entspannt sich die Lage: Auch in den zuletzt geschlossenen Skigebieten am Brauneck und am Spitzingsee laufen die Lifte wieder. Der Verband Deutscher Seilbahnen gibt einen Überblick über die Situation in allen deutschen Skigebieten.

In Österreich hingegen sind die Skigebiete Hochkar, Kaunertaler Gletscher, Kasberg-Grünau und Loser-Altaussee weiterhin wegen der Schneemassen gesperrt, entweder weil Lawinen die Zufahrtsstraßen und Lifte bedrohen oder weil die Pisten nicht mehr präpariert werden konnten. Einzelne Bahnen sind auch in anderen Skigebieten noch außer Betrieb, für den aktuellen Status empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite der jeweiligen Region.

Weitgehend uneingeschränkt läuft der Skibetrieb zurzeit in den französischen und italienischen Alpen. Dort ist deutlich weniger Schnee gefallen. In der Schweiz hingegen sind ebenfalls Anlagen geschlossen, betroffen ist vor allem Graubünden.

Müssen Skifahrer für den Skipass den vollen Preis zahlen, auch wenn nur die Hälfte der Bahnen fährt?

Skifahren ist ein teures Vergnügen. In großen Skigebieten kostet die Tageskarte um die 50 Euro. Daran ändert sich auch nichts, wenn nur ein Teil der Lifte und Pisten geöffnet ist. Eine Kostenerstattung ist in der Regel in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. "Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung", lautet etwa ein Passus in den Geschäftsbedingungen des österreichischen Skigebiets Ski amadé.

Was müssen Skifahrer beachten, wenn sie jetzt auf die Piste gehen?

Die gute Nachricht: Wo die Lifte laufen, erleben die Skifahrer vielerorts ein Winterwunderland mit perfektem Schnee. Sie sollten allerdings auf den markierten und gesicherten Pisten bleiben, Touren im Gelände sind immer noch gefährlich: In Österreich gilt in den Nordalpen seit Donnerstag die Lawinenwarnstufe 3, es herrscht also erhebliche Lawinengefahr. Auch in Bayern bleibt es in den Hochlagen bei der Warnstufe 3, in weiten Teilen der Schweizer Alpen ist die Lawinengefahr ebenfalls erheblich. Wanderer und Schneeschuhgeher, die im Wald unterwegs sind, müssen zudem damit rechnen, dass Äste unter der Schneelast brechen.

Können Urlauber ihr Hotel stornieren, wenn ihnen das Wetter zu riskant erscheint?

Schnee im Winterurlaub ist eigentlich genau das, was sich der Urlauber erhofft hat. Zu viel davon ist deshalb kein Reisemangel, sondern das ganz normale Wetterrisiko. Solche "natürlichen Einflüsse auf den Verlauf einer Reise" seien dem "allgemeinen Lebensrisiko" des Reisenden zuzurechnen, sagt der Reiserechtsexperte Ernst Führich. Hoteliers oder Pauschalreiseveranstalter sind deshalb nicht zu Preisnachlässen oder Schadenersatz verpflichtet, denn sie haften nicht für das Wetter. "Die eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung eines Feriengebiets zum Skifahren stellt keinen Mangel dar und begründet keine Mängelrechte gegen ein Hotel oder eine Bergbahn", formuliert es Jurist Führich. Auch würde eine Reiserücktrittskostenversicherung keine Stornokosten übernehmen, falls Urlauber ihre Reise absagen. Ist der Skiort allerdings von Lawinen bedroht, sieht die Rechtslage anders aus: Laut einem Urteil des Amtsgerichts Herne kann bei Lawinengefahr der höchsten Stufe 5 die Reise vom Urlauber kurzfristig und ohne Stornokosten gekündigt werden (Az: 2 C 175/99).

Und wenn der Skiort gar nicht erreichbar ist?

Ist die einzige Zufahrtsstraße gesperrt, ist die Unterkunft also objektiv nicht erreichbar, dann können Urlauber das Hotel kostenlos stornieren und bekommen das Geld zurück, das sie für ihre Unterkunft möglicherweise schon gezahlt haben. Ist die Anfahrt lediglich etwas mühsamer, weil nur auf Umwegen möglich, gilt diese Regel nicht. Auch wenn binnen drei Tagen die Straße wieder frei und die Anreise machbar ist, kann der restliche Urlaub nicht einfach kostenlos storniert werden, wie bei der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) zu erfahren ist.

Sitzen Urlauber wegen gesperrter Zufahrten im Skiort fest, müssen sie die Mehrkosten für ihre Unterkunft selbst tragen - es sei denn, sie treffen andere Vereinbarungen mit ihrem Hotelier. Besser gestellt sind Urlauber, die eine "Pauschalreise mit eingeschlossener Rückbeförderung" gebucht haben. Hier muss der Veranstalter nach Angaben von Reiserechtsjurist Ernst Führich für maximal drei zusätzliche Nächte im Hotel und möglicherweise höhere Rückreisekosten geradestehen.

Wie sieht die Rechtslage für Arbeitnehmer aus, wenn sie eingeschneit sind und nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren?

Niemand kann etwas fürs Wetter. Als Entschuldigung für eine verspätete Rückkehr an den Arbeitsplatz taugt es trotzdem nicht. "Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer", sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer müssten in Kauf nehmen, dass sie für die Tage, an denen sie nicht am Arbeitsplatz erschienen sind, auch keine Vergütung bekommen. Immerhin drohe in aller Regel keine Abmahnung, weil die Abwesenheit nicht selbst verschuldet ist. Und in einem Gespräch mit dem Chef lässt sich aus dem unfreiwilligen möglicherweise ein freiwilliger Urlaub machen: Eine nachträgliche Verlängerung kostet zwar Urlaubstage, dafür droht keine Lohnkürzung.

Mit Material von dpa

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