Nach einem vor kurzem in Kraft getretenen Gesetz können Touristen in Italien mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden, wenn sie nachgemachte Markenware erwerben.
Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, liegt im Ermessen der Behörden. Das Gesetz gelte generell für den Verkauf und Erwerb von kopierten Markenartikeln, also nicht nur für den Kauf bei "fliegenden Händlern" an den Stränden, warnt der ADAC.
Ob es sich um Fälschungen handelt, lässt sich meist anhand des im Vergleich zum Original niedrigen Preises erkennen. Erst vor kurzem war laut ADAC eine dänische Touristin zu einer Geldbuße von 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie eine gefälschte Designer-Sonnenbrille gekauft hatte.