Reiseveranstalter verurteilt:Eine Million für Entführungsopfer

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Drei Franzosen, die im Jahr 2000 mit der deutschen Familie Wallert auf den Philippinen entführt worden waren, haben vor Gericht insgesamt eine Million Euro Schadenersatz erstritten.

Der auf Tauchreisen spezialisierte Veranstalter Ultramarina habe seine Informationspflicht mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der Urlauber "schwer vernachlässigt", urteilte die erste Kammer des Pariser Gerichts. Das Unternehmen habe "keinerlei Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass die Kläger diesem realen Risiko (der Entführung) ausgesetzt werden".

Während ihrer Entführung: Stéphane Loisy, Marie Moarbes und Sonia Wendling (v.l.) (Foto: Foto: dpa)

Klägeranwalt Arnaud Lizop sprach von einer "guten Entscheidung". Sie werde über den Fall hinaus weitreichende Folgen für die Pflichten von Veranstaltern gegenüber ihren Kunden haben. Der Verband der französischen Reiseveranstalter zeigte sich besorgt.

"Das sind Entschädigungen nach amerikanischen Muster, das ist übertrieben", sagte Verbandschef René Marc Chikli dem TV-Sender France 2. "Das wird den Reisebüros und den Veranstaltern enorme Probleme bereiten." Er kündigte Widerstand der Branche gegen das Urteil an. "Es muss verstanden werden, dass wir nicht für alles verantwortlich sein können." Ultramarina und sein Versicherer Axa wollen laut dem Sender Berufung einlegen.

Stéphane Loisy, Sonia Wendling und Marie Moarbes hatte auf der malaysischen Insel Sipadan Urlaub gemacht. Sie waren wie Renate Wallert und ihre Familie im April 2000 von Abu-Sayyaf-Rebellen entführt und dann auf der Insel Jolo festgehalten worden. Insgesamt befanden sich 21 Menschen über Monate in der Gewalt der Rebellen, die Lösegeld für ihre Freilassung forderten. Die Französinnen kamen Ende August 2000 wieder frei, Stéphane Loisy am 9. September.

Der Veranstalter und Axa müssen Loisy und Moarbes nun 350.000 Euro zahlen und 300.000 an Wendling. Moarbes erhält weitere 10.000 Euro für verschwundene Wertgegenstände wie Schmuck und einen Laptop. Neben den Gerichtskosten von 24.000 Euro muss der Veranstalter zudem knapp 130.000 Euro an einen Garantiefonds für Opfer des Terrorismus überweisen.

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