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Reiserecht:Sportplatz geschlossen

Tennisplätze, Pool-Landschaft oder Klettergarten - manche Veranstalter werben mit Sport- und Freizeitangeboten. Stehen die Angebote dann nicht zur Verfügung, ist das ärgerlich. In bestimmten Fällen können Urlauber aber laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Denn defekte Sportanlagen können als Mangel gelten. Entscheidend ist, ob die Umstände, die zur Schließung der Anlagen geführt haben, vermeidbar waren oder nicht. Bei unvermeidbaren Umständen können Urlauber dies nicht als Reisemangel geltend machen. Mangelhafte Wartung gilt als vermeidbarer Umstand.

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Quelle:
SZ vom 12.09.2019 / dpa
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