Reiserecht kurios:Klage wegen Wellen auf den Seychellen

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Einer deutschen Familie vermiesten zu hohe Wellen und zu starker Wind ihren Luxusurlaub auf den Seychellen. Ein Gericht sah keinen Grund für eine Entschädigung.

Eine dreiköpfige Familie aus Wiesbaden wollte sich einen Luxus-Badeurlaub auf den Seychellen gönnen, doch das Schnorcheln fiel buchstäblich ins Wasser. Nach Angaben des Familienvaters war der Wellengang so hoch, dass weder Tauchen noch Baden möglich war - ärgerlich bei einer zweiwöchigen Reise für 27.000 Euro.

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Nun wollte die Familie zumindest einen Teil der Kosten für den vermiesten Urlaub auf dem Inselparadies im Indischen Ozean zurückfordern: Ein Viertel des Reisepreises verlangte der Vater vom Reiseveranstalter Tui.

Das sah die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover allerdings vollkommen anders, sie wies die Klage ab. Mit dem ungünstigen Schnorchel-Wetter habe sich "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss", begründete das Gericht den fehlenden Anspruch auf Entschädigung.

Das Gericht wies die Forderung des Klägers auch ab, weil der Reiseveranstalter im Katalog kein bestimmtes Wetter für das Inselparadies im Indischen Ozean verbindlich zugesichert hatte. Es lasse sich auch nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Veranstalter einer Flugreise, der im Prospekt das allgemeine Klima einer Region beschreibt, habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter.

Der Kläger hatte sich nach Auskunft des Gerichts darauf berufen, dass Baden an seinem Urlaubsort unmöglich war. Tatsächlich sei eine Minderung des Reisepreises in bestimmten Fällen durchsetzbar, zum Beispiel wenn ein Hotel anders als angegeben gar keinen Strand hat, erläuterte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. "Mir ist aber kein Fall von Haftung eines Reiseveranstalters wegen schlechten Wetters bekannt", sagte er (AZ: 1 O 209/07).

© sueddeutsche.de/dpa/kaeb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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