Reiserecht im Skiurlaub:Gefangen im Schnee

Skifahrer, die in ihren Urlaubsorten eingeschneit sind, haben nicht nur den Ärger, sondern auch Rechte und Pflichten. Ein Überblick.

Monika Maier-Albang

Mehrere zehntausend Urlauber kamen zum Ende der Winterferien nicht mehr aus ihren Urlaubsorten weg, weil Straßen und Pässe wegen heftiger Schneefälle gesperrt waren. Mag es für Kinder noch lustig sein, einen Schultag zu verpassen, stellen sich für Erwachsene wichtige Fragen.

Winter Brings Heavy Snowfalls To Tyrol And Bavaria

Schneebedeckte Bank an einer Bushaltestelle in Ischgl, Österreich.

(Foto: Getty Images)

Kann ich im Büro Ärger bekommen?

Wer am Sonntag noch am Urlaubsort festsitzt und am Montag wieder im Büro sein müsste, sollte so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber informieren. Der Arbeitnehmer ist zur "sofortigen Mitteilung" verpflichtet, wenn er nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann - auch wenn "höhere Gewalt" im Spiel ist, sagt der Arbeitsrechtexperte Ünal Özkök von der Kanzlei Hohmann & Dankowski. Einen Kollegen zu bitten, die Nachricht weiterzugeben, geht natürlich auch - allerdings, so Özkök, "trägt man selbst das Risiko, wenn die Nachricht nicht ankommt".

Ob der Arbeitgeber einen Urlaubstag gewährt oder einen unbezahlten Fehltag verbucht, das ist Verhandlungssache - einen Anspruch auf Lohn für den ausgefallenen Arbeitstag hat der Arbeitnehmer nicht. Allerdings sollte dem Arbeitgeber auch klar sein: Als Vorwand für eine Abmahnung, gar für eine Kündigung taugt ein solcher Fehltag nicht, so Özkök: "Der Arbeitnehmer kann ja nichts dafür, wenn es schneit."

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