Reiserecht:Hartleibige Fluglinien

Urlaub in den Sommerferien heißt für viele auch: Stress am Flughafen. Besonders ärgerlich: Nicht selten stünde Passagieren bei Annullierungen und langen Verzögerungen eine Entschädigung zu, doch viele Airlines wehren berechtigte Ansprüche ab, obwohl die Verbraucherrechte eindeutig sind. Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zu, je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Eine wichtige Bedingung: Die Annullierung oder Verzögerung darf nicht auf einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand zurückgehen.

Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät, zunächst die Fluggesellschaft anzuschreiben und die Ansprüche geltend zu machen, am besten per Einwurfbrief, den man verfolgen kann. "Wichtig ist, der Airline immer eine Frist zu setzen", erklärt die Juristin. Entschädigungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren, aber am besten werden Betroffene schnell aktiv. Fischer-Volk rät, noch am Flughafen die Ankunftstafel als Beweis für eine Verspätung zu fotografieren. Auch die Namen und Kontaktdaten von Mitreisenden sollten Urlauber notieren.

Oft berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände. Sie argumentierten zum Beispiel mit schlechtem Wetter. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung allerdings sieht vor, dass Airlines alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um die Folgen des außergewöhnlichen Umstands abzumildern. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Oder an eines der vielen Entschädigungsportale im Internet, die allerdings kostenpflichtig sind. Die meisten von ihnen verlangen etwa 20 bis 30 Prozent der Entschädigungssumme. Dafür gehen die Portale oft vor Gericht und übernehmen auch das Kostenrisiko.

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