Reiserecht:Geld bei späterem  Abflug

Wenn sich der Abflug zum Ferienziel verschiebt, ist dies für Urlauber ärgerlich. Verlieren sie doch einen Teil der Urlaubszeit - unter Umständen können Pauschalurlauber dann eine Ausgleichszahlung verlangen.

Denn die Airline muss Passagiere über geänderte Flugzeiten ausdrücklich informieren, und zwar zwei Wochen vor der Abflugzeit. Entsprechend hat das Amtsgericht Nürnberg geurteilt (Az.: 19 C 7200/18). In dem verhandelten Fall wollte ein Mann mit seiner Familie Anfang August von Nürnberg nach Rhodos fliegen. Der Flug wurde von früh morgens auf abends verschoben - davon erfuhr der Mann aber erst wenige Tage vor dem Abflug, als er auf der Buchungsseite Sitzplätze reservieren wollte. Über den Fall hat die Zeitschrift "Reiserecht aktuell" (Ausgabe 4/2019) berichtet.

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