Süddeutsche Zeitung

Reiserecht:Flugangst ist kein Rücktrittsgrund

Verunsicherte Geschäftsreisende und Urlauber versuchen ihre Flüge zu stornieren. Doch das wirft rechtliche Fragen auf. Antworten liefert der Kemptner Reiserechtsexperten Ernst Führich:

Fallen die Ereignisse in den USA laut Reiserecht unter höhere Gewalt?

An sich nicht. Erfolgen jedoch Einreisesperren auf Flughäfen wie jetzt, handelt es sich um behördliche Eingriffe und somit um höhere Gewalt. Reisende können dann kostenlos von ihrer Reise zurücktreten.

Und wenn die Sperren fallen, Manhattan aber noch in Schutt und Asche liegt?

Auch dann lassen sich zumindest Städtereisen noch kostenlos stornieren, weil Touren durch Manhattan nicht möglich sind. Andere aber nicht.

Können Pauschalreisende jetzt aus Flugangst von einer Reise kostenlos zurücktreten?

Flugangst ist kein Rücktrittsgrund, sondern Teil des persönlichen Risikos. Umstände der Privatsphäre berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt.

Und wenn man trotzdem nicht mehr fliegen will?

Liegt keine höhere Gewalt vor, sind generell die vertraglichen Stornokosten zu bezahlen.

Was muss der Urlauber beachten, kann er stornieren?

Er muss sich mit der Reiseabsage an sein Reisebüro wenden und den vollen Reisepreis - ohne Bearbeitungsgebühr - zurückverlangen. Dieses wiederum wendet sich an den Veranstalter.

Bis zu welchem Termin lassen sich USA-Reisen stornieren, beispielsweise auch noch für Termine im Dezember?

Jedenfalls so lange, wie die erhebliche Beeinträchtigung vorhanden ist. Die Stornierung einer Shopping-Reise im Dezember wird nur mit Stornokosten möglich sein.

Fast alle USA-Veranstalter bieten Kunden, die nicht stornieren, auch Umbuchungen an. Müssen die grundsätzlich akzeptiert werden?

Nein, der Kunde hat immer die Wahl - und braucht sich beispielsweise nicht nach Lateinamerika umbuchen lassen. Vergleichbare Reisen sind jedoch zumutbar - statt einer Städtereise beispielsweise eine Bildungsreise. Will er sein Geld jedoch partout zurück, hat er auch Anspruch darauf.

Drohen Wartenzeiten, was ist da Pauschaltouristen zuzumuten?

Generell sechs Stunden auf Mittel- und Fernstrecken, auf kürzeren Flügen vier Stunden. Sind Sicherheitsgründe die Ursache, sind auch etwas längere Wartezeiten zumutbar. Hernach steht dem Kunde als Entschädigung fünf Prozent des Tagespreises für jede Stunde jenseits der Toleranzgrenze zu: Bei einem durchschnittlichen Tagespreis von 100 Mark beispielsweise also fünf Mark pro Stunde und Person.

Verfallen Linientickets, wenn sie nicht genutzt werden können?

Vollbezahlte Linientickets können - bis kurz vor Abflug - kostenfrei zurückgegeben werden. Dies gilt auch für Flugscheine mit Sondertarif, werden Flughäfen gesperrt. Wird der Airport wieder geöffnet und der Flug nicht angetreten, verfällt das Sondertarif-Ticket.

Heißt das, der Kunde muss sich dem Flugplan der Airline beugen - und deren Angebot auf jeden Fall annehmen?

Akzeptiert er es nicht, muss er ein teureres Ticket kaufen und die Kosten dafür schlucken. Das gilt auch für Einzelplatz-Tickets von Chartergesellschaften.

Welche Ansprüche haben Linienflieger, wird ihr Flugzeug umgeroutet?

Sie können Kosten - beispielsweise für Bahn oder Hotel - nur zurückverlangen, liegt ein Verschulden der Fluggesellschaft vor. Dies ist nach dem Anschlag in den USA nicht der Fall, Reisende müssen die Mehrkosten selbst tragen.

Und was ist, wenn ein Flug vollständig storniert wird?

Dann gibt es den Preis für das Ticket zurück, jedoch nicht für eventuelle Folgekosten.

Welche Wartezeiten sind auf Linienpassagen zumutbar?

Bei Linienflügen liegen die zumutbaren Wartezeiten etwa 50 Prozent unter dem Wert, der im Ferienflugverkehr gilt. Schadenersatz-Sätze sind aber nicht genau festgelegt, es kommt auf den Einzelfall an.

Können Individualreisende jetzt in den USA Hotels kostenfrei stornieren?

Stornierungen von Hotelzimmer sind dort jederzeit bis 18 Uhr erlaubt. Danach muss der volle Preis gezahlt werden. Wird eine Reise also verschoben, nimmt der Reisende am besten so schnell wie möglich mit dem Hotel Kontakt auf - und verlangt die Anzahlung zurück. In der Regel hat er in US-Hotels die Kreditkartennummer angegeben: Dann muss er beantragen, dass das Geld gar nicht erst abgebucht wird. Ist dies schon geschehen, kann er möglicherweise lange warten.

Und was passiert, wenn man einen Mietwagen bestellt hat?

Das ist persönliches Risiko. Der Kunde muss den vollen Preis zahlen, ob er den Wagen fährt oder nicht, auch Stornofristen gibt es nicht.

Nehmen wir an, ein Pauschalurlauber ist in New York oder Washington zu Schaden gekommen: Welche Ansprüche bestehen?

Keine, weil es keinen Schuldigen gibt. Ansprüche bestehen nur, liegen Pflichtverletzungen vor. Dies ist bei Terroranschlägen nicht der Fall. Da greift nur eine eigene Unfall- oder Lebensversicherung.

Quelle: tdt

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