Süddeutsche Zeitung

Reiserecht:Flug ohne Filme

Langstreckenflüge können sich ganz schön ziehen. Gut, wenn dann die Fluggesellschaft ein umfangreiches Videoprogramm anbietet. Wenn dieses Videoangebot ausfällt, können Pauschalurlauber einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Denn nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt stellt ein solcher Ausfall einen Mangel dar. 20 Prozent Minderung des anteiligen Tagesreisepreises befand das Gericht als angemessen.

Im verhandelten Fall gehörten zu den Leistungen einer pauschal gebuchten Reise nach Madagaskar auch die Flüge. Beim Rückflug von Madagaskar nach Paris fiel das Videosystem im Flugzeug aus. Die Klägerin forderte deswegen die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises - und hatte damit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin den Preis mindern, weil die Reise mit Fehlern behaftet war, die den Wert und die Tauglichkeit nach dem gewöhnlichen Nutzen gemindert haben. Für diesen Mangel sprachen die Richter der Klägerin am Ende 114,36 Euro zu.

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SZ vom 12.09.2019 / dpa
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