Reiserecht:Erst buchen, dann trennen - und der Urlaub?

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Monate im Voraus buchen manche Paare ihre Reise, die sie nach dem Ende der Beziehung nicht mehr gemeinsam antreten wollen. Das finanzielle Risiko trägt aber meist nur einer der Partner.

Wer gerne langfristig plant und auch Frühbucher-Rabatte mitnehmen möchte, entscheidet sich schon Monate vor einer Reise. Doch manche Beziehung hält nicht bis zum Abflug. Was geschieht nun mit dem gebuchten Urlaub?

Rechtlich ist der Fall klar, sagt Paul Degott, auf Touristikrecht spezialisierter Anwalt in Hannover: Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem Partner, auf dessen Name der Urlaub gebucht wurde. Verreisen Paare oder ganze Familien, liegt in aller Regel eine sogenannte Mehrpersonenbuchung vor. "Der Anmelder schließt also mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag für sich selber und weitere Personen", sagt Degott. Dieser Vertragspartner übernimmt auch die Verantwortung für den gesamten Reisepreis - auch wenn der Urlaub in der ursprünglich gebuchten Form gar nicht mehr zustande komme.

"Private Gründe sind hier kein Argument. Das ist individuelles Lebensrisiko, das man nicht auf den Reiseveranstalter übertragen kann", sagt der Reiserecht-Experte. Unerheblich sei auch, ob das Ex-Paar miteinander verheiratet war, denn das ändere an der grundsätzlichen Art des Vertrages nichts.

Können sich Getrennte nicht einigen, fällt alles auf den Anmelder zurück - das gelte für die Kosten gleichermaßen wie für die Frage, was nun mit der Reise geschehen solle, sagt Paul Degott: "Gibt es einen neuen Partner, kann man diesen zum Beispiel ohne große Probleme mitnehmen." Meistens sei eine geringe Gebühr für eine Namensänderung in der Reisebestätigung zu entrichten.

Ebenso könne man Freunde als Ersatz gewinnen oder die Reise alleine antreten. "Möglich ist auch, die Reise zu kündigen. Da fallen natürlich Stornogebühren an."

Eine elegante Lösung kann es sein, gemeinsam getrennt zu verreisen - sofern ein Ex-Paar es in derselben Hotelanlage aushält oder in derselben Stadt. Oft habe ein Reiseveranstalter vor Ort noch andere Unterkunftsmöglichkeiten, so dass man eine Umbuchung von einem Doppelzimmer auf zwei Einzelzimmer durchaus erwägen könne. "Wenn man das will, sollte man den Veranstalter fragen, ob eine entsprechende Vertragsänderung möglich ist", rät Degott. Diese koste dann natürlich einen entsprechenden Aufpreis - sei genau deswegen aber oft ohne Probleme möglich. "Der Veranstalter wird sich in aller Regel nicht dagegen wehren, weil er ja dann selbst mehr verdient." Nur sollten die ehemaligen Partner dann wirklich gelassen bleiben, wenn sie sich am Buffet oder am Strand über den Weg laufen.

© Sebastian Stoll, dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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