Reiserecht:Eingeschneit - wer zahlt?

Wenn Winterurlauber nicht Ski fahren können, weil zu viel Schnee liegt, ist das ärgerlich. Und obendrein gibt es wenig Aussicht auf eine Erstattung der Auslagen, weder für Lift-Kosten, noch für zusätzliche Übernachtungen.

Vielerorts in Österreich und der Schweiz konnten Urlauber zuletzt nicht Ski fahren - weil zu viel Schnee lag. Das ist nicht nur ärgerlich, es gibt auch wenig Aussicht auf eine Erstattung der Auslagen. Wer ohne Veranstalter in den Winterurlaub fährt, bekommt die Kosten für den Skipass bei Schließung der Lifte wegen schlechten Wetters nicht erstattet. Wer seinen Skiurlaub als Pauschalreise gebucht hat und wegen schlechten Wetters nicht auf die Piste darf, kann vom Veranstalter ebenfalls kein Geld zurückfordern. Geschlossene Lifte wegen Lawinengefahr oder Sturm seien höhere Gewalt, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Extremwetter sei ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares Ereignis. Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises und Schadenersatz besteht nicht.

Hat der Skiurlauber bei einem Veranstalter eine Busreise gebucht, muss der Anbieter den Reisenden nach Hause befördern. Ist der Wintersportort von der Außenwelt abgeschnitten, kann der Veranstalter den Reisevertrag aber kündigen. Das Reiserecht sieht vor, dass die Kosten für die Rückbeförderung zwischen den Parteien geteilt werden, erläutert Degott. Kosten für zusätzliche Hotelnächte muss der Reisende dagegen selbst zahlen.

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