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Reiserecht:Ein Recht auf Sauna

Wer eine Pauschalreise bucht, im Urlaub aber nicht die versprochenen Leistungen erhält, hat das Recht auf Erstattung eines Teils des Reisepreises, sofern es sich um berechtigte Reisemängel handelt. Als gute Orientierungshilfe gilt die Frankfurter Tabelle, eine Übersicht über Urteile des Frankfurter Landgerichts. Darin steht, was als Grund zur Minderung des Reisepreises gelten kann: ein fehlender oder verschmutzter Hotelpool (zehn bis 20 Prozent Minderung) oder eine fehlende Sauna (fünf Prozent). Wenn das Hallenbad fehlt, kommt es darauf an, ob es einen Außenpool gibt. Wenn ja, können Reisende nur zehn Prozent geltend machen, ist keiner vorhanden 20 Prozent.

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Quelle:
SZ vom 28.11.2019 / SZ
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