Reiserecht:Economy statt Business

Wer einen Langstreckenflug in der Business-Klasse bucht, möchte auch in der Business-Klasse fliegen. Bietet ein Reiseveranstalter nur einen Ersatzflug in der Economy-Klasse an, weil der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet, ist das kein adäquater Ersatz. Das entschied das Landgericht Köln, wie die Zeitschrift Reiserecht aktuell berichtet. Kunden müssen ein solches Angebot nicht hinnehmen, denn die gebuchte Reise ist in einem solchen Fall mangelhaft. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise in die Dominikanische Republik hin und zurück in der Business-Klasse gebucht. Vor der Reise ging aber die Fluggesellschaft pleite, die geplanten Flüge fielen aus. Der Veranstalter bot dem Kunden eine Ersatzbeförderung an: Er sollte erst nach Amsterdam fliegen, dort eine Nacht bleiben und am nächsten Tag zu seinem Reiseziel starten, auf allen Flügen jetzt aber in der Economy-Klasse. Der Kunde lehnte ab und wollte Schadenersatz vom Veranstalter. Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Die Richter gestanden dem Kläger die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu. Die Insolvenz der Fluggesellschaft falle in den Gefahrenbereich des Reiseveranstalters. Die Economy-Flüge seien mitnichten ein gleichwertiges Angebot, befand das Gericht.

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