Reiserecht:Bettenmangel im Schiff

Wenn eines der Betten in einer Zweier-Kabine eines Schiffs nicht unmittelbar zugänglich ist, kann der Gast Geld zurückverlangen. Das ist der Fall, wenn eine Urlauberin erst über ein anderes Bett steigen oder sich an diesem vorbeiquetschen muss, wie ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt (Az.: 2-24 S 216/18). Im verhandelten Fall konnte die Klägerin ihr Bett nur über einen schmalen Spalt am Fußende des anderen Bettes erreichen - nach Ansicht des Gerichts ein Reisemangel. Das Landgericht sprach der Klägerin eine Preisminderung von fünf Prozent zu: 343 Euro bei einem Reisepreis von 6876 Euro. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.

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