Reiserecht:600 Euro für verpassten Flug

Reicht die Zeit nicht zum Umsteigen, ist der Passagier selbst schuld, meinte eine Airline und zahlte nicht - trotz eigener Verspätung. Da hatte sie sich verrechnet.

Eine Frau hatte von Frankfurt über München nach Schanghai mit der Lufthansa fliegen wollen. Doch der Abflug in Frankfurt verzögerte sich.

Als die Passagierin verspätet in München landete, war das Boarding für ihren Weiterflug, ebenfalls mit der Lufthansa, nach Schanghai aber schon beendet - sie durfte nicht mehr zusteigen.

Sie musste bis zum kommenden Tag warten und über Helsinki nach Schanghai fliegen.

Selbst schuld, meinte die Airline. Sie argumentierte, in diesem Fall liege keine sogenannte Nichtbeförderung vor, da der Fluggast wegen der sehr kurzen Umsteigezeit bewusst das Risiko eingegangen sei, den Anschlussflug zu verpassen.

Außerdem sei für die Verspätung nicht die Lufthansa verantwortlich gewesen.

Diese Argumentation konnte das Gericht nicht überzeugen: Die Passagierin sei eindeutig gegen ihren Willen nicht mit der gebuchten Maschine derselben Fluggesellschaft befördert worden, der Fall also durchaus als Nichtbeförderung zu betrachten. Daher sprach das Gericht der Frau eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu (Amtsgericht Frankfurt, Az.:29 C 884/08-21).

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