Reiserecht:Wie sich Urlauber gegen Pleiten, Pech und Pannen absichern

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Ganz entspannt am Strand - das geht am besten, wenn im Urlaub keine finanziellen Überraschungen drohen. (Foto: Chen Mizrach/Unsplash)

Der Traumurlaub kann von heute auf morgen vorbei sein - weil der Veranstalter insolvent ist, weil ein Mitreisender erkrankt, weil Geld und Pässe gestohlen wurden. Wie können Reisende gegen solche Risiken vorsorgen?

Von Eva Dignös

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook mit mehreren Hunderttausend Betroffenen wird vermutlich nicht die letzte Pleite in der Reisebranche gewesen sein. Obwohl immer mehr gereist wird, stehen Anbieter und Reisebüros unter Druck. Mit welchen finanziellen Risiken müssen Pauschal- und Individualurlauber also rechnen? Wie sind ihre Reisen abgesichert? Welche weiteren Risiken müssen sie bedenken - und wie können sie selbst vorsorgen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie können sich Urlauber gegen eine Insolvenz ihres Reiseveranstalters oder ihrer Airline schützen?

Auch wenn die Ereignisse rund um die Thomas-Cook-Pleite das Gegenteil vermuten lassen: Am besten abgesichert sind Pauschalreisende. "Das gilt nach wie vor", sagt Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wer eine Pauschalreise bucht, also mindestens zwei Leistungen im Paket, beispielsweise Flug und Unterkunft, ist dank der EU-Pauschalreiserichtlinie rechtlich besser gestellt als ein Individualreisender: Pauschalreisende können eine Entschädigung verlangen, wenn die Reise nicht so verläuft wie angekündigt, wenn das Zimmer nicht den versprochenen Meerblick hat oder der Strand statt vor der Haustür zwei Kilometer entfernt ist. Und: Sie genießen Insolvenzschutz, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht. Dann springt eine Versicherung ein und sorgt dafür, dass die Rückreise gestrandeter Urlauber finanziert und das Geld für Reisen erstattet wird, die nicht mehr angetreten werden können. Sofern die Versicherungssumme ausreicht - bei Thomas Cook ist das nicht der Fall: Der Schaden liegt deutlich höher. Für die Differenz springt nun der Bund ein. Ob künftig mit höheren Versicherungssummen für Großpleiten vorgesorgt wird, ist noch offen.

Wie wird der Versicherungsschutz nachgewiesen?

Als Beleg dient der Sicherungsschein. Der Kunde bekommt ihn in der Regel zusammen mit der Buchungsbestätigung, oft ist er auf deren Rückseite aufgedruckt. Erst wenn er ausgehändigt wurde, dürfen Veranstalter oder Reisebüro eine Anzahlung verlangen. Auf dem Sicherungsschein müssen die Namen von Reiseveranstalter und Versicherer stehen, außerdem das Gültigkeitsdatum für die Police. Vorsicht ist geboten bei nachträglichen, womöglich handschriftlichen Änderungen: Das deutet auf eine Fälschung hin. Der Sicherungsschein gehört immer ins Reisegepäck, um im Fall der Fälle mit der Versicherung Kontakt aufnehmen zu können. Und wenn das Dokument zu Hause liegt oder längst in der Papiertonne? Dann können Reisende bei ihrem Veranstalter erfragen, an welche Versicherung sie sich wenden müssen. Das ist etwas umständlicher, sollte aber auch funktionieren.

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Ist ein Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Kunden oft ein Recht auf Entschädigung. Online-Firmen bieten Reisenden an, die fällige Summe bei den Fluggesellschaften einzutreiben.

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Werden alle Kosten, die Reisenden durch eine Insolvenz entstehen, erstattet?

Die Versicherung erstattet den gezahlten Reisepreis, wenn Reiseleistungen ausfallen, und übernimmt die Aufwendungen für die Rückreise - so steht es im Sicherungsschein. In Deutschland können Versicherer allerdings ihre Leistungen auf 110 Millionen Euro im Jahr deckeln. Reicht das nicht aus, wird entsprechend weniger ausgezahlt: Ist der Schaden doppelt so hoch wie die versicherte Summe, bekommt der Urlauber nicht die 2000 Euro zurück, die er für seine nicht angetretene Reise bezahlt hat, sondern nur 1000 Euro. Es kann sogar passieren, dass eine Versicherung schon gezahltes Geld wieder zurückverlangt - dann nämlich, wenn sie im Verlauf eines Jahres gleich bei mehreren Insolvenzen einspringen muss und das Geld schon mit der ersten Pleite aufgebraucht ist.

Können Individualreisende auch einen Sicherungsschein verlangen?

Nein. Wenn Flug und Unterkunft getrennt voneinander gebucht werden, sieht das Gesetz keine Insolvenzabsicherung vor - mit einer Ausnahme: Seit 2018 sind auch "verbundene Reiseleistungen" gegen Insolvenz abgesichert. Dafür müssen allerdings gleich mehrere Kriterien erfüllt sein: Werden für dieselbe Reise innerhalb von 24 Stunden mindestens zwei Leistungen - die jeweils mindestens 25 Prozent des Reisepreises ausmachen - bei einem Reisebüro oder Online-Portal gebucht, dann handelt es sich um verbundene Reiseleistungen. Das sieht in der Praxis dann beispielsweise so aus: Der Kunde kauft auf einem Vermittlungsportal einen Flug in die USA, kann von dort aus, ohne seine persönlichen Daten noch einmal eingeben zu müssen, zu einem Mietwagen-Anbieter weiterklicken und reserviert dort gleich noch das Wohnmobil für den Roadtrip. Der Vermittler muss Zahlungen, die er vom Kunden erhält, gegen Insolvenz absichern und ihn mit einem Infoblatt darüber informieren, was genau er gebucht hat: Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen. Verbraucherschützer raten, den Buchungsvorgang genau zu dokumentieren, beispielsweise die Tatsache, dass Name und Kontodaten nur einmal hinterlegt wurden. Im Streitfall kann das ein wichtiger Beweis sein.

Kann der Reisende selbst eine Insolvenzversicherung abschließen?

Bei den Airline-Pleiten der vergangenen Jahre - von Air Berlin über Germania bis Wow Air - war das Geld für schon gebuchte Flüge meistens weg. Aus der Insolvenzmasse erhalten die Fluggäste in der Regel nichts. Auch die Entschädigungsregeln der EU für annullierte und verspätete Flüge greifen nicht, wenn eine Fluggesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt. Vorbeugen ließe sich mit einer Airline-Insolvenzversicherung - allerdings gibt es "nahezu keine Anbieter solcher Versicherungen", sagt Christian Biernoth, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, und betont auch: "Wir empfehlen den Abschluss einer Airline-Insolvenzversicherung nicht." Grundsätzlich sollten existenzbedrohende Risiken versichert werden. "Fällt der gebuchte Flug aus und ist das gezahlte Geld weg, dann ist das ärgerlich, aber eben nicht existenzbedrohend", sagt Biernoth. Die Verbraucherschützer sehen nicht den Einzelnen, sondern den Gesetzgeber in der Pflicht und fordern eine verpflichtende Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften: "Der Großteil der Verbraucher verfügt nicht über die Informationen, um einschätzen zu können, wie solvent eine Airline ist. Deshalb muss der Gesetzgeber Vorsorge tragen", argumentiert Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim vzbv.

Es gibt viele Versicherungen, die Urlauber für ihre Reise abschließen können. Welche wirklich sinnvoll sind, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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Bei vielen Reisebuchungen bekommt der Kunde die Versicherung gleich mit angeboten. Ein Klick und schon ist der Abschluss erledigt. Auch im Reisebüro gehört die Frage "Wollen Sie noch eine Versicherung abschließen" zu fast jedem Verkaufsgespräch. Meist wird gleich ein ganzes Paket gebucht, von der Krankenversicherung über den Gepäckschutz bis zur Notfall-Hotline. Praktisch, oder? Verbraucherschützer sind anderer Ansicht: Die Pakete enthielten zwar einige sinnvolle, aber auch völlig überflüssige Policen. Günstiger sei es, nur die wirklich notwendigen Versicherungen einzeln abzuschließen.

Sollten sich Reisende für einen Auslandsaufenthalt krankenversichern? Reicht der deutsche Versicherungsschutz nicht aus?

"Wenn es ins Ausland geht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar", betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Zwar besteht für gesetzlich Versicherte auch in den EU-Ländern Versicherungsschutz. Er deckt die tatsächlichen Kosten jedoch nicht ab, denn Urlauber werden oft nur als Privatpatienten behandelt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kommen dann schnell mehrere Tausend Euro zusammen, die der Reisende aus eigener Tasche aufbringen müsste, einen Rücktransport nach Deutschland würde die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls nicht zahlen. Auch die meisten privaten Krankenversicherungen, die zwar Arztbehandlungen im Ausland übernehmen, steigen aus, wenn der Ambulanzflieger gechartert werden muss. Eine Auslandskrankenversicherung, die ärztliche Behandlungen im Ausland umfassend abdeckt, kostet für Singles ab zehn Euro im Jahr, für Familien rund 20 Euro. Der Blick ins Kleingedruckte ist mühsam, aber notwendig, weil sich die Versicherungsbedingungen zum Teil deutlich unterscheiden: Wie viele Reisetage sind versichert? Wird auch bei Vorerkrankungen gezahlt? Gilt die Versicherung weltweit oder nur in bestimmten Ländern? Wichtig sind großzügige Regelungen für den Rücktransport. "Einige Versicherer zahlen nur den ärztlich angeordneten, medizinisch notwendigen Rücktransport. Eine gute Police versichert hingegen auch den medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport", erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Lohnt sich eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Wer einen Pauschalurlaub, einen Flug oder einen Hotelaufenthalt bucht und die Reise dann doch nicht antritt, muss in den allermeisten Fällen Stornogebühren zahlen. Sie sind in der Regel zeitlich gestaffelt und umso höher, je näher die Abreise rückt. Fällt die Entscheidung erst eine Woche vor Abflug, können durchaus 80 Prozent des Reisepreises fällig werden. Gegen dieses Risiko sichert eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Sie übernimmt die Stornogebühren. "Ich hatte doch keine Lust", reicht allerdings als Rücktrittsgrund nicht aus. Gezahlt wird bei plötzlichen Erkrankungen, Todesfällen in der engen Verwandtschaft, bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder schweren Vermögensschäden, wie beispielsweise einem Brand in der Wohnung. Bei einigen Versicherungen ist auch ein kurzfristiger Jobwechsel abgesichert - oder der Scheidungsfall. Ergänzt werden kann die Police um eine Reiseabbruchversicherung: Dann werden auch die Kosten erstattet, die durch eine vorzeitige Heimreise entstehen.

Wie sinnvoll eine solche Versicherung ist, muss immer individuell ausgerechnet werden. Familien mit Kindern haben ein höheres Risiko, dass ein Familienmitglied krank wird, bei einem mehrwöchigen Luxusurlaub kann eine Stornierung finanziell empfindlich schmerzen. Für einen Flug lohnt sich die Versicherung oft nicht: Steuern und Gebühren werden ohnehin erstattet, wenn der Passagier nicht in den Flieger einsteigt. Reiserücktrittsversicherungen können für eine einzelne Reise oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden, der sich automatisch verlängert. Doch Achtung: Je teurer die Reise, umso höher der Versicherungsbeitrag. Jahrespolicen müssen deshalb möglicherweise angepasst werden, wenn statt des sonst üblichen Nordseeurlaubs zur Abwechslung eine mehrwöchige Reise nach Australien geplant ist.

Im Koffer sind Laptop und Kamera. Wäre da nicht eine Gepäckversicherung sinnvoll?

Die Stiftung Warentest attestiert Gepäckversicherungen ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie seien vergleichsweise teuer und sicherten längst nicht alle Risiken ab. Werden Geld oder Kreditkarte gestohlen, gibt es keinen Ersatz, für Schmuck, elektronische Geräte oder die Fotoausrüstung gelte oft nur ein eingeschränkter Schutz. Auch der Bund der Versicherten rät von einer Reisegepäckversicherung ab. Stehe das Gepäck auch nur für einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzten viele Versicherer ihre Zahlungen. Das Argument: Der Reisende habe sich fahrlässig verhalten. Ein gewisser Versicherungsschutz besteht ohnehin auch ohne Gepäck-Police: Kommt der Koffer nicht am Zielflughafen an, haftet die Airline, bei einem Einbruch ins Hotelzimmer übernimmt die Hausratversicherung.

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Brauchen Mietwagenfahrer eine "Mallorca-Police"?

Der Name verwirrt etwas: Diese Police gilt nicht nur auf Mallorca, sondern im gesamten europäischen Ausland und ist dann interessant, wenn Urlauber mit dem Mietwagen unterwegs sind. Sie reduziert das finanzielle Risiko, sollte der Fahrer einen Unfall verschulden, denn die Versicherungssumme der Haftpflicht liegt im Ausland oft deutlich niedriger als in Deutschland und reicht bei schweren Unfällen selten aus. Wer mit seinem Mietwagen Sach- oder gar Personenschäden verursacht, die darüber hinausgehen, muss selbst zahlen - und das kann sehr schnell sehr teuer werden. Das Pendant für Reisen außerhalb Europas heißt "Traveller-Police". Vor dem Abschluss lohnt ein Vergleich der Versicherungsbedingungen: Wie lang darf die Reise sein? Wie hoch ist die Deckungssumme? Manchmal ist der Auslandsschutz für Mietwagen auch schon im Tarif für das eigene Auto in Deutschland inklusive. Wird der Mietwagen von Deutschland aus gebucht, kann dabei oft die Haftpflichtversicherungssumme gegen Aufpreis aufgestockt werden.

Und was ist mit der Reiseunfallversicherung? Und der Reisehaftpflichtversicherung? Wer braucht die?

Sie sind unnötig, sagen die Versicherungsexperten der Verbraucherzentralen: Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte das nicht nur für den Urlaub tun, und eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder haben. Beide Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern auch im Urlaub, egal wo.

Bei der Haftpflicht gibt es allerdings eines zu bedenken: Bei geliehenen oder gemieteten Gegenständen greift der Basis-Versicherungsschutz nicht - und damit auch nicht, wenn sich Rotwein über das weiße Sofa im Ferienhaus ergießt. Einen solchen Schaden muss der Mieter selbst bezahlen. Wer sich für solche Fälle absichern möchte, kann seinen Privathaftpflichttarif aber bei vielen Versicherern aufstocken. Gehaftet wird dann auch bei Schäden an geliehenen Dingen - daheim und unterwegs.

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