Süddeutsche Zeitung

Reisebeschränkungen in der Corona-Krise:Auftauchen

International wird wieder über Öffnungen für Touristen diskutiert. Doch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt weiterhin - und Rückkehrer müssen in Quarantäne gehen.

Von Hans Gasser

Es gab Zeiten, sie sind erst zwei Monate her, da geizte das deutsche Außenministerium mit Reisewarnungen wie Dagobert Duck mit seinen Talern. Zu Recht. Denn eine Reisewarnung bedeutet, dass eine Reise in ein Land oder eine Region als so gefährlich eingeschätzt wird, dass es unvertretbar ist, dorthin zu reisen. Daraus folgt, dass ein Reiseveranstalter alle dorthin geplanten Reisen absagen und Gäste, die sich dort befinden, zurückholen muss. In der Vor-Corona-Zeit behalf sich das Auswärtige Amt (AA) deshalb zumeist mit einem "Abraten" von Reisen, was die Entscheidung bei den Veranstaltern und den Gästen lässt.

In der unübersichtlichen Lage zu Beginn der Corona-Krise, als Länder Flüge einstellten und Hotels schlossen, erließ das AA eine Reisewarnung für alle Länder. Das hatte es zuvor noch nie gegeben. Mehr als 240 000 Menschen mussten zurückgeholt werden. Unter diesem Eindruck wurde die ursprünglich bis 3. Mai befristete Reisewarnung bis Mitte Juni verlängert. Reiseveranstalter kritisieren dies, weil sie dadurch ihrer Geschäftsgrundlage beraubt sind. Sie fordern differenzierte Reisewarnungen, je nach Betroffenheit eines Landes von Corona. Eine Reisewarnung bedeutet aber kein Reiseverbot. So gibt es etwa zu den Niederlanden keine Grenzkontrollen. Man darf dorthin reisen. Dasselbe gilt, würden andere Länder die Grenzen einseitig öffnen. Abschreckend wirkt allerdings die verpflichtende zweiwöchige Quarantänezeit nach der Rückkehr.

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Quelle:
SZ vom 07.05.2020
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