Süddeutsche Zeitung

Mutiertes Coronavirus:Was Reisende nun wissen müssen

Großbritannien abgeriegelt, Flüge aus Südafrika gestrichen: Welche Rechte haben Gestrandete sowie Urlauber, die nun gar nicht los können? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Daniel Brössler, Eva Dignös und Katja Schnitzler

Um eine Ausbreitung des mutierten Coronavirus zu verhindern, hat Deutschland den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika weitgehend gestoppt. Die Passagierbeförderung von dort per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus ist Transportunternehmen weitgehend verboten; die Verordnung des Gesundheitsministeriums gilt bis 6. Januar. Frankreichs Verkehrsminister Jean-Baptiste Djebbari hatte am 22. Dezember aber auf Twitter erklärt, Franzosen und EU-Bürger könnten von Mitternacht an wieder per Fähre, Flugzeug und Eurostar-Zug von der Insel einreisen, sofern sie einen negativen Covid-Test vorweisen können.

Diese Rechte haben deutsche Reisende nun in Großbritannien und auch in Südafrika, wenn sie nicht mehr nach Hause kommen, in der Ferne krank werden - oder gar nicht erst in den Urlaub starten können.

Fällt die Heimreise aus, müssen Reisende länger im Hotel bleiben - doch wer zahlt die Mehrkosten für eine Unterkunft?

Wer als Pauschalreisender denkt, er sei für diesen Fall rundum abgesichert, irrt: Unter diesen außergewöhnlichen Umständen hat der Veranstalter zwar die Pflicht, wenn der Rückflug mit zum Reisevertrag gehört, für einen Ersatzflug zu sorgen, sobald dieser wieder möglich ist. "Aber das Hotel muss er in der Regel nur drei Tage lang weiterzahlen", erklärt Kay P. Rodegra, Anwalt für Reiserecht. Ist dann noch keine Rückreise nach Deutschland möglich, müssen auch Pauschalurlauber selbst für ihre Unterkunft zahlen. Außer sie haben einen Flug gebucht, bei dem die EU-Fluggastrechte wirksam sind - was bei Reisen von und nach Großbritannien noch der Fall ist: Obwohl die Flüge wegen behördlicher Auflagen abgesagt wurden, müssen die Airlines bis zu einem Ersatzflug Betreuungsleistungen erbringen. Und dazu gehört die Unterbringung in einem Hotel und auch Verpflegung. Darauf können sowohl Pauschal- als auch Individualreisende zählen.

Bei Reisen von Südafrika zurück nach Deutschland hingegen gelten diese Fluggastrechte nur für EU-Airlines: Falls Individualreisende mit einer anderen Fluggesellschaft unterwegs sind, müssen sie Hotelkosten allein tragen, sagt Anwalt Rodegra.

Kommt es auf einer Zugreise zu einem Zwangsaufenthalt, muss die Bahngesellschaft nach den EU-Fahrgastrechten für Bahnreisende die notwendigen Kosten bis zur Ersatzbeförderung übernehmen.

Wer übernimmt Mehrkosten für die Heimreise, wenn etwa Rückflüge teurer sind?

Hier müssen sich Pauschalreisende tatsächlich keine Sorgen machen, die Mehrkosten trägt der Reiseveranstalter, sofern der Rückflug Bestandteil des Reisevertrages ist. Individualreisende hingegen bleiben nur dann nicht auf Zusatzkosten sitzen, wenn bei ihnen die EU-Fluggastrechteverordnung gilt.

Und wenn festsitzende Reisende nun erkranken?

Für Großbritannien ist laut Kay P. Rodegra derzeit bei gesetzlich Versicherten zumindest teilweise die medizinische Betreuung kostenmäßig abgedeckt - in Südafrika hingegen nicht. In beiden Fällen ist unbedingt eine Auslands-Krankenversicherung nötig, nur entscheidet hier das Kleingedruckte: Viele Policen greifen nicht, wenn für das Zielland vor Beginn der Reise eine Warnung des Auswärtigen Amtes vorlag. Und manche Versicherer schließen Leistungen im Pandemie-Fall generell aus.

Einige Reiseveranstalter versuchen mit eigenen Versicherungspaketen, Kunden die Entscheidung für eine Buchung zu erleichtern. Urlauber sollten jedoch auch hier genau prüfen, was bis zu welcher Höhe versichert ist. Auch wenn viele dieser Angebote kostenfrei sind, bietet sich dennoch ein Abgleich mit regulären Reiseversicherungen an, um Deckungslücken zu vermeiden.

Bekommen Reisende, die noch nicht unterwegs sind, ihr Geld ohne Stornogebühren zurück?

Fallen Flüge oder Zugverbindungen aus, hat jeder einen Anspruch auf Rückerstattung. Bei Pauschalreisen kann der Kunde wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn es nach der Buchung zu einer Reisewarnung für das Zielgebiet kommt oder Einreisesperren verhängt werden.

Bei Individualreisenden, die beispielsweise nur ein Hotel gebucht haben, ist entscheidend, ob eine Einreise ins Land überhaupt möglich ist. Falls etwa Zugverbindungen noch bestehen und nur Flüge gestrichen wurden, könnte sich der Hotelbesitzer auf den Standpunkt stellen: Wir haben offen, wie jemand herkommt, ist sein Problem.

Doch wenn der Verkehr nach Großbritannien komplett unterbrochen und so eine Anreise unmöglich ist, "müssen Hotelkosten, soweit deutsches Recht Anwendung findet, erstattet werden", so Rechtsanwalt Rodegra. Diese Fälle habe es im Frühjahr oft gegeben, als die Einreise in andere Länder untersagt war, Hoteliers sich aber auf den Standpunkt stellen wollten, dass Übernachtungen ja möglich waren - damit kamen sie aber nicht durch.

Sind Reisen in Länder mit Reisewarnung überhaupt erlaubt?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Zu verstehen sei die Warnung als "dringender Appell, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen", heißt es beim Auswärtigen Amt. Pauschaltouristen können kostenlos stornieren, wenn ihr gebuchtes Ziel mit einer Reisewarnung belegt wird, Individualreisende haben dieses Recht nicht: Sie müssen mit Stornokosten rechnen. Konkrete Auswirkungen kann eine Reisewarnung auch auf den Schutz einer Auslandskrankenversicherung haben.

Wird es eine Rückholaktion gestrandeter Urlauber wie im Frühjahr geben?

Derzeit plant das Auswärtige Amt nicht, Deutsche aus Großbritannien heimzubringen. Es verweist darauf, dass der Zugverkehr voraussichtlich nur kurzfristig unterbrochen sein werde. Spekulationen über Rückholaktionen seien daher "nicht passend", sagte eine Sprecherin. Aus Südafrika gab es am Montag noch Rückflugmöglichkeiten nach Europa. Allerdings wurde über einen EU-weiten Stopp der Flugverbindungen von dort beraten. Unklar blieb, ob Reisende in diesem Fall auf Hilfe hoffen können. Außenminister Heiko Maas hatte den fernwehgeplagten Deutschen bei der Aufhebung der weltweiten Reisewarnung Anfang Oktober klargemacht: Wer wieder reise, könne im Notfall nicht auf eine weitere große Rückholaktion setzen.

Für Großbritannien wie auch für Südafrika besteht weiterhin eine Reisewarnung, bei Touristen beliebte Regionen sind dort besonders vom Coronavirus betroffen. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt", warnte das Auswärtige Amt, noch bevor das veränderte Coronavirus auch in Südafrika entdeckt wurde.

Sollten in Großbritannien gestrandete Deutsche doch noch zurückgeholt werden, stünde die Lufthansa zur Verfügung, teilte ein Konzernsprecher mit. Details dazu müssten allerdings die Bundesregierung und die zuständigen Behörden entscheiden. Die Lufthansa will vorerst ihre Flüge nach Großbritannien fortsetzen. Bei den Rückflügen nach Deutschland seien derzeit aber keine Passagiere an Bord.

Werden Pauschalreisen trotz Reisewarnung angeboten?

Der Reisebranche geht es schlecht, der Umsatz ist eingebrochen. Einige Veranstalter gehen deshalb dazu über, auch Ziele ins Programm zu nehmen, für die eine Reisewarnung besteht. Der Tui-Konzern hatte beispielsweise wieder Pauschalreisen auf die Kanarischen Inseln angeboten. Die Reisenden waren versichert, falls Corona-Test, Quarantäne oder eine Corona-Behandlung nötig werden sollten.

Was sollten Urlauber beachten, die für 2021 buchen wollen?

Um nicht draufzuzahlen, sollten Kunden schriftlich eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit vereinbaren, falls das Ziel zum Reisestart als Risikogebiet eingestuft oder die Unterkunft nicht problemlos erreichbar ist, etwa weil Flüge gestrichen werden. Und damit im Krankheitsfall die Behandlungskosten übernommen werden, sollte man die Regelungen seiner Auslandskrankenversicherung sorgfältig prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Reisewarnung und Reisehinweis?

Im März verhängte das Auswärtige Amt wegen der Corona-Pandemie eine globale Reisewarnung - eine Maßnahme, die es in dieser Form noch nie gegeben hatte. Ein Indiz für die Corona-Situation im jeweiligen Land war sie nur bedingt. Nicht überall war sie gleichbedeutend mit einer großen Zahl von Erkrankten: Es ging auch darum zu verhindern, dass wieder Bundesbürger wegen Einreisebeschränkungen oder Lockdowns im Ausland stranden - und dass das Virus weiterhin ungehemmt auf Reisen geht. In der Folge wurden zahllose Reisen und Flüge abgesagt, Hotels geschlossen, Pauschalurlauber konnten kostenlos stornieren. Seit 1. Oktober ist die Reisewarnung zwar aufgehoben, in der Praxis hat sich dadurch allerdings nicht viel geändert. An ihre Stelle sind differenzierte Reisehinweise für die einzelnen Länder getreten. Sie orientieren sich an der Liste der Risikogebiete - und die ist lang. Deshalb bleibt es bei Reisewarnungen für weite Teile der Weltkarte. Nun gibt es drei Bewertungsstufen - eine Art Ampelsystem also auch beim Reisen:

  • Die Ausweisung als Corona-Risikogebiet zieht immer auch die Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach sich. Auf der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Liste ist der Schwellenwert von mehr als 50 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen maßgeblich. Auch Länder mit niedrigeren Zahlen können zum Risikogebiet werden, wenn die zuständigen Experten - federführend sind das Auswärtige Amt, das Gesundheits- und das Innenministerium - trotzdem eine hohe Ansteckungsgefahr sehen: Etwa wenn das Gesundheitssystem unzureichend ist oder keine verlässlichen Daten vorliegen.
  • Nicht gewarnt, aber abgeraten wird von Reisen in Länder, die zwar kein Risikogebiet sind, aber Einreisebeschränkungen oder Quarantänevorgaben für Personen aus Deutschland verhängt haben.
  • Bei Ländern mit niedrigen Zahlen und uneingeschränkten Reisemöglichkeiten ins und im Land sind sämtliche Warnungen aufgehoben: Das Auswärtige Amt rät nur noch zu "besonderer Vorsicht".

Welche Stufe für welches Land gilt, steht in den Länderhinweisen des Auswärtigen Amts.

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