Recht auf Reisen:Nicht ohne meine Zigarette

Ein Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt nicht antreten, weil es in seiner Kabine nicht rauchen durfte - zu Recht, entschied ein deutsches Gericht.

Ein nach Buchung der Reise ausgesprochenes Kabinenrauchverbot auf einem Kreuzfahrtschiff berechtigt zum Vertragsrücktritt. Das berichtet dieNeue Juristische Wochenschrift unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock.

Denn das Verbot sei für einen Raucher geeignet, die Urlaubsfreude und damit den Wert der Reise erheblich zu mindern (Az.: 1 U 183/08).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Ehepaares statt. Die Kläger hatten im Sommer 2007 für das Frühjahr 2008 eine Mittelmeerkreuzfahrt gebucht. Nachdem sie erfahren hatten, dass auf dem Schiff seit 1. Januar 2008 ein Kabinenrauchverbot galt, traten sie vom Vertrag zurück.

Der Reiseveranstalter war der Auffassung, es bestehe kein Rücktrittsgrund, denn das Rauchen in den Kabinen sei keine vereinbarte Reiseleistung gewesen. Das OLG sah die Sache anders: Das nachträglich verhängte Rauchverbot sei eine "erhebliche Änderung" der Reisebedingungen und damit ein hinreichender Rücktrittsgrund.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: