Ameisen und Kakerlaken in größerer Zahl müssen sich Urlauber im Hotelzimmer nicht gefallen lassen. Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell.
Das Magazin bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgericht Baden-Baden. Demnach liegt dann ein Reisemangel vor, wenn es der Hotelleitung nicht gelingt, das Ungeziefer zu beseitigen (Az.: 16 C 89/04). Gerechtfertigt sei es dann, den Reisepreis um 15 Prozent zu mindern.
In dem Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Málaga gebucht. In ihren beiden Hotelzimmern gab es "eine erhebliche Zahl" von Ameisen und Kakerlaken. Auch nach einer Beschwerde bei der Reiseleitung gelang es nicht, die Insekten zu entfernen. Die Familie klagte auf 25 Prozent Minderung des Reisepreises. Das Gericht gab den Klägern prinzipiell Recht, hielt diese Forderung allerdings für zu hoch gegriffen.