Recht auf Reisen:Bruchbude statt Hotel

Das soll ein Hotel sein? Schlafen in einer Bruchbude statt im Beach-Club - das sollte man nicht klaglos hinnehmen! Eine geldwerte Galerie

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War die Reise doch nicht wunderbar, sondern eher mangelhaft, wollen viele Enttäuschte Geld zurück: Sie klagen auf Minderung des Reisepreises. Ob sie Erfolg haben, ist von Fall zu Fall unterschiedlich - die wichtigsten Urteile zur Unterkunft finden Sie in dieser Galerie.Eine böse Überraschung erwartet den Urlauber, wenn ...Foto: iStock

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... sein Hotel zwar am vorgesehen Ort steht - allerdings bei weitem noch nicht fertig erbaut und der Pool noch nicht benutzbar ist, die Restaurants geschlossen sind und in der Anlage der Baulärm dröhnt. Dies muss man nicht hinnehmen: Wer sich beschwert und vor Gericht klagt, kann 75 bis hundert Prozent des Reisepreises zurückbekommen. Bisweilen ist das Hotel zwar schon errichtet, doch ...Foto: dpa

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... die Handwerker machen dennoch Lärm, weil an allen Ecken renoviert wird. Erholsam ist das ebenfalls nicht, so dass der genervte Gast 20 Prozent des Urlaubspreises einklagen kann. Ist das Hotel überbucht, sind manche Veranstalter sehr ...Foto: ddp

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... großzügig in ihrer Auslegung, was eine angemessene Ersatzunterkunft sein könnte. Je nach Lage und Ausstattung haben Gerichte zwischen fünf und 35 Prozent des Reisepreises an die zwangsversetzten Urlauber zurückzahlen lassen. Wohnt man etwa nicht nah am Strand ...Foto: AP

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... sondern in einer Stadt-Pension, ist das den Richtern knapp 20 Prozent des Reisepreises wert.Anstatt in einem Hotel im ägyptischen Hurghada fanden sich Urlauber ...Foto: AFP

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... im Sinai wieder - in einer Unterkunft ohne Strand geschweige denn Meerblick. Die Rückzahlung von 35 Prozent der Reisekosten haben den Ärger eventuell gemindert.Auch wer einen Club-Urlaub bucht und sich ...Foto: AP

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... auf das Unterhaltungsprogramm und die Sportmöglichkeiten freut, muss es nicht hinnehmen, sich in einem "normalen" Hotel ohne Animationsangebot langweilen zu müssen - jedenfalls nicht ohne finanziellen Ausgleich: 40 Prozent der Reisekosten waren hier fällig. Im falschen Film wähnten sich Reisende, die statt auf einer Malediveninsel ...Foto: AP

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... in einem Tauchboot nächtigen mussten, in dem es überall nach Diesel stank. Eine kalte Dusche gegen den Ärger nützte wohl nichts: Aus der Leitung strömte nur Salzwasser. Die Touristen klagten und erhielten ihr gezahltes Geld zurück. Hat man sich bereits im Hotelzimmer eingerichtet, kann dennoch ...Dieses Tauchboot ist selbst gebaut - und auch nicht zum Schlafen gedacht. Foto: ddp

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... Ungemach drohen: Bisweilen fordern die Veranstalter einen Umzug. Wer die Koffer nicht klaglos packt, bekommt vom Richter bis zur Hälfte des Tagesreisepreises pro Umzugstag zugesprochen - muss man gar in ein anderes Hotel ausweichen, erhalten die Versetzten manchmal sogar den vollen Tagesreisepreis zurück.Wenn nur ein Reisetag alles andere als erholsam war, gewähren Richter ...Foto: AFP

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... meistens nur eine geringere Rückzahlung: So wird lediglich ein Teil der Kosten für diesen einzelnen Reisetag erstattet, der sogenannte Tagesreisepreis.Das Gericht trennt nicht die Kosten der An- und Abreise von den Aufenthaltskosten - selbst wenn der Reisemangel etwa nur beim Hinflug auftrat. Entscheidet der Richter, dass der Veranstalter Geld zurückzahlen muss, bezieht sich die Höhe meist auf den Gesamtreisepreis.Wer klagen will, kann in diversen Listen nachsehen, ob er sich Hoffnung auf eine Rückzahlung machen kann, etwa in der ADAC-Reisemängel-Liste: Hier sind einzelne Urteile aufgeführt und auch die Besonderheiten der jeweiligen Reise erwähnt.Quelle: ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln hier sind auch die Aktenzeichen zu den jeweiligen Fällen aufgelistet.Foto: ddp(sueddeutsche.de / Katja Schnitzler)

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