Ratschläge für Touristen:Feuer ist höhere Gewalt

Worauf Urlauber achten sollten, wenn sie in einer von den Bränden heimgesuchten Region gebucht haben.

Hans Gasser

Wie und wo kann man sich über die Brände informieren? Wer Genaues über Lage und Gefährdung seines Hotels wissen möchte, der sollte dort anrufen, wo er gebucht hat, also im Reisebüro oder bei der Servicenummer des Internetreisebüros. Dort steht man mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, der immer auf dem neuesten Stand sein sollte. Am Urlaubsort sind meist die Reiseleiter 24 Stunden erreichbar, in den Hotels sollte es Aushänge geben, die die Urlauber über zu meidende Gebiete informieren.

Ratschläge für Touristen: Was tun, wenn das Auto ausgebrannt ist?  Das Brand-Risiko liegt oft beim Reisenden.

Was tun, wenn das Auto ausgebrannt ist? Das Brand-Risiko liegt oft beim Reisenden.

(Foto: Foto: afp)

Besteht die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen, wenn man Angst davor hat, in ein Waldbrandgebiet zu reisen? Zurzeit nicht. Bei Tui heißt es , es seien in keinem Land eigene Hotels bedroht und somit sei auch keine Leistungseinschränkung absehbar. ,,Angst respektieren wir zwar'', sagt Tui-Sprecher Robin Zimmermann, ,,sie ist aber kein objektiv messbares Kriterium''. Auch bei Neckermann sieht man keinen Grund, Umbuchungen vorzunehmen. Alle Hotels lägen außerhalb der gefährdeten Gebiete.

Kann man stornieren, wenn man in einer Woche nach Gran Canaria fliegt? Man kann, aber es kostet dann erstmal Gebühren, die bis zu 90 Prozent des Reisepreises ausmachen. Feuer ist höhere Gewalt und somit eigentlich ein Kündigungsgrund für eine Pauschalreise. Allerdings, sagt Reiserechtsexperte Ernst Führich, muss das bei Uneinigkeit letztlich von einem Gericht entschieden werden. Diese urteilten bei Feuer zwar im Zweifel für die Gäste. Es muss aber eine mindestens 25-prozentige Wahrscheinlichkeit bestanden haben, dass die befürchtete höhere Gewalt am Urlaubsort auch eintritt. Das muss der Kläger beweisen.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn man wegen der Brände storniert? Nein. Die Reiseversicherer schließen höhere Gewalt ausdrücklich als Haftungsgrund aus. Falls die Reise wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, muss aber der Veranstalter den vollen Reisepreis zurückzahlen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wer für Schäden an Auto oder Gepäck aufkommen muss.

Feuer ist höhere Gewalt

Was ist, wenn man wegen eines Feuers seinen Urlaub abbrechen muss? Dann muss man den Reisepreis anteilig zurück bekommen. Man hat aber kein Recht auf Schadensersatz, da im Normalfall bei Waldbränden kein Verschulden des Veranstalters vorliegt. Mehrkosten, etwa für frühere Rückflüge, werden zwischen Veranstalter und Kunden geteilt.

Wer kommt für Schäden an Autos oder am Gepäck auf? Dieses Risiko trägt der Urlaubsgast. Gepäckversicherungen schließen Brände als Verlustgrund aus. Auch bei ausgebrannten Autos wie am Gargano in Süditalien, haftet weder der Hotelier noch der Reiseveranstalter. Entweder man hat eine Teilkasko-Versicherung oder man hat Pech gehabt. Wer einen ADAC-Auslandschutzbrief hat, der wird in einem solchen Fall heimgeholt. In Apulien waren laut ADAC vergangene Woche 150 deutsche Autofahrer betroffen.

Wo ist die Gefahr derzeit noch akut? In Griechenland konnten die Brände unter Kontrolle gebracht werden, bewohnte Gebiete sind nicht mehr bedroht. Auch in Süditalien und Kroatien ist die Gefahr nicht mehr akut, es gibt aber noch zahlreiche kleinere Brände. In Bulgarien und der Slowakei sind eher unbewohnte Gebiete im Landesinneren betroffen.

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