Passagierrechte beim Fernbus:Weiterkommen trotz Panne

Fernbus Busreisen München

Auch Busreisende haben Rechte, wenn der Fernbus zu spät oder gar nicht fährt; im Bild der zentrale Busbahnhof in München. 

(Foto: Catherina Hess)

Busreisen sind eine günstige Alternative zu Flug und Bahn. Doch welche Rechte haben Fahrgäste, wenn ihr Fernbus liegenbleibt oder gar nicht erst losfährt? Ein Überblick.

Passagierrechte gelten nicht nur auf der Schiene und in der Luft, sondern auch auf der Straße: Seit dem 1. März 2013 ist eine EU-Verordnung für die Rechte von Fernbusreisenden in Kraft. Diese Ansprüche haben Fahrgäste, wenn etwas schiefläuft:

Verpflegung bei Verspätungen

Verspätet sich die Abfahrt bei Reisen, die länger als drei Stunden dauern, um mehr als 90 Minuten, muss das Busunternehmen den Fahrgast während der Wartezeit mit Getränken und Essen versorgen. Das gilt auch, wenn die Fahrt annulliert und der Fahrgast auf eine spätere Verbindung umgebucht wird. Fährt am gleichen Tag kein anderer Bus, muss das Unternehmen dem Fahrgast bis zu zwei Übernachtungen zum Preis von höchstens 80 Euro pro Nacht bezahlen. Ausnahmen von dieser Regelung sind widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen, die nachweislich eine sichere Fahrt unmöglich machen.

Annullierung, Überbuchung und Verspätung

Muss der Anbieter eine Fahrt annullieren, hat er den Bus überbucht oder verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, hat der Fahrgast die Wahl: Entweder er lässt sich das Geld für das Ticket erstatten (gegebenenfalls mit kostenloser Rückfahrt zum Ausgangsort), oder das Unternehmen muss ihn so schnell wie möglich und unter gleichen Bedingungen auf anderem Weg ans Ziel bringen. Die Ersatzlösung müsse den Sinn der Fahrt erfüllen, sagt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeute, der Fahrgast erreicht den Zielort in angemessener Zeit und ohne größere Einschränkungen. Details müssten im Einzelfall betrachtet werden. Nicht zumutbar ist es laut Geburtig beispielsweise, wenn ein Gast vom ursprünglichen Abfahrtsort des Busses eine größere Entfernung zu einem neuen Abfahrtsort zurücklegen muss.

Entschädigung

Bietet das Busunternehmen dem Passagier diese Auswahlmöglichkeiten nicht an, hat er zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises das Recht auf eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises. Das Geld muss innerhalb eines Monats überwiesen sein, nachdem der Gast den Antrag gestellt hat.

Pannen

Bleibt der Bus auf der Strecke, muss das Unternehmen einen Ersatzbus organisieren, der die Passagiere abholt. Oder aber die Kunden werden zum Beispiel zu einem Busbahnhof gebracht, von dem aus die Reise fortgesetzt werden kann.

Unfälle

Hat der Bus einen Unfall, muss der Betreiber den Fahrgästen laut der Verordnung "angemessene und verhältnismäßige Hilfe im Hinblick auf ihre unmittelbaren praktischen Bedürfnisse leisten". Dazu zählen etwa Kleidung oder die Unterbringung im Hotel für bis zu zwei Nächte zu einem Preis von höchstens 80 Euro pro Nacht. Verletzt sich ein Fahrgast bei dem Unfall, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Gleiches gilt für beschädigtes Gepäck. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. Sie beträgt aber höchstens 220.000 Euro je Fahrgast und 1200 Euro je Gepäckstück.

In der interaktiven Karte sehen Sie die wichtigsten Fernbus-Strecken zwischen deutschen Städten:

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