Passagiere im Wetterchaos:Telefonate und Getränke

Gestrandet auf dem Flughafen: Welche Leistungen Passagiere von ihren Fluggesellschaften erwarten können.

Der heftige Wintereinbruch hat für Tausende Flugreisende in Deutschland zu Verspätungen geführt, Hunderte von Abflügen fielen aus. Manch einer musste sogar am Flughafen übernachten. Auf welche Leistungen der Airlines die Passagiere hoffen können, wenn Flüge ausfallen oder verspätet sind.

Bekomme ich wegen des schlechten Wetters Schadenersatz?

Nein. Selbst Meteorologen seien von dem Ausmaß des Wintereinbruchs überrascht gewesen, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Fluggesellschaften treffe kein Verschulden, es handele sich also um "höhere Gewalt". Trotzdem dürften die Gesellschaften die Reisenden nicht einfach am Flughafen sitzenlassen; sie seien zur Betreuung verpflichtet.

Ab wann müssen sich die Fluggesellschaften um die Betreuung der Reisenden kümmern?

Es gibt eine einheitliche Regelung, die sich nach der Flugstrecke bemisst, wie Verbraucherschützerin Wagner erklärt. Handelt es sich um einen Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer, greift die Regelung nach zwei Stunden. Wer einen bis zu 3.500 Kilometer langen Flug vor sich hat, darf nach drei Stunden Betreuung erwarten. Bei längeren Reisen beträgt die Frist vier Stunden.

Auf welche Weise müssen sich die Airlines um festsitzende Passagiere kümmern?

Die Reisenden müssen angemessen mit Essen und Getränken versorgt werden. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, sind die Airlines laut der Verbraucherschützerin verpflichtet, ein Hotelzimmer anzubieten. Die Gesellschaften müssen den Passagieren auch Telefonate ermöglichen.

Muss die Airline mir einen Ersatzflug anbieten?

Ja. Wenn die Passagiere auf der Reise bestehen, muss die Fluggesellschaft ihnen einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können Reisende aber entscheiden, ob sie vom Flug zurücktreten. In diesem Fall muss die Airline den vollen Preis erstatten.

Ab wann kann ich den Flug stornieren?

Wenn die Reise auch nach fünf Stunden nicht losgeht, können Fluggäste nach Angaben Wagners ihr Ticket zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen. Allerdings könnten sie nicht bloß auf Verdacht das Ticket zurückgeben, bevor ein Flug überhaupt ausfällt oder verspätet ist.

Wartezeit, Airline-Service, Bahn-Kunden

Was tun die Fluggesellschaften freiwillig?

Manche Airlines bieten den Passagieren an, die Bahn oder einen Mietwagen anstelle des Flugs zu nehmen. Verpflichtet sind sie zu derartigen Leistungen aber nicht, wie Verbraucherschützerin Wagner erklärt.

Mein Flug hat große Verspätung. Muss ich trotzdem pünktlich zum Flughafen?

Um sicher zu gehen, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein. Wollen sie später kommen, sollten sie das mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter, etwa telefonisch, ausdrücklich vereinbaren. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Muss ich die gesamte Wartezeit am Flughafen verbringen?

Sicherer ist auch in diesem Fall, am Flughafen zu bleiben. Passagiere können sich allerdings am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit geht. Dies sollte am besten schriftlich geschehen. Sinnvoll kann es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zudem sein, die Abflugtafel mit der dort angegebenen Verspätung zu fotografieren.

Wo erhalte ich Informationen über Verspätungen und Flugausfälle?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer ihre Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Was muss ich als Bahnreisender beachten?

Die Rechte der Bahnreisenden sind nicht so ausführlich geregelt wie für Fluggäste. Sie müssen oft auf die Kulanz der Deutschen Bahn oder der anderen Bahngesellschaften hoffen. Auf jeden Fall aber haben Bahnkunden auch bei Zugbindung Anspruch, bei Ausfall oder Verspätung auf einen anderen Zug umzusteigen.

Was kann ich bei Streitfällen tun?

Ansprechpartner ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. Getragen wird sie von deutschen Bahngesellschaften, die deutschen Airlines beteiligen sich nicht. Unklar ist noch, ob ausländische Fluggesellschaften mit der neuen Stelle zusammenarbeiten werden.

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