Neue Fahrgastrechte bei der Bahn:Zug verspätet, Geld zurück

Wenn der Zug auf sich warten lässt, sollen Fahrgäste von Ende Juli an leichter an Entschädigungen von der Bahn kommen - die Bedingungen auf einen Blick.

Bei größerer Zugverspätung gibt es künftig Geld zurück. So sehen es die neuen Fahrgastrechte vor, die vom 29. Juli an gelten. Aber nicht in jedem Fall haben die Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung und auch nicht auf Erstattung des vollen Ticketpreises.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie viel Geld gibt es zurück?

Geld zurück gibt es in der gesamten Reisekette vom Nahverkehrszug bis zum ICE. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten werden 25 Prozent erstattet, bei mehr als 120 Minuten 50 Prozent. Im Nahverkehr, bei Streckenzeitkarten des Fernverkehrs und der BahnCard 100 gibt es pauschale Entschädigungen. Unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro gibt es gar kein Geld zurück.

Was mache ich, wenn ich nachts wegen Verspätung nicht weiterkomme?

Wenn bei einer geplanten Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine Verspätung von mindestens einer Stunde zu erwarten ist, oder wenn der gewählte Zug die letzte Verbindung des Tages ist, erstattet die Bahn die Kosten für ein Taxi oder eine Busfahrt bis maximal 80 Euro. Wenn wegen einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr am späten Abend eine Übernachtung fällig wird, muss das Eisenbahnunternehmen eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.

Was mache ich, wenn schon am Bahnsteig absehbar ist, dass der Zug später ankommt?

Zeichnet sich vor Fahrtantritt eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr ab, so kann der Fahrgast von der Fahrt zurücktreten. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten und mehr kann der Reisende die Fahrkarten für einen anderen Zug zahlen und anschließend die Kosten wieder einfordern.

Wann gibt es im Fernverkehr kein Geld zurück?

Nichts wird erstattet, wenn die Verspätung aufgrund äußerer Einflüsse eintritt. Dazu zählen Verzögerungen durch Selbstmörder oder spielende Kinder auf den Gleisen, durch Unfälle mit dem Straßenverkehr, durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse oder sonstige höhere Gewalt. Aber auch rechtzeitig angekündigte Verspätungen durch Baustellen entbinden das Eisenbahnunternehmen von der Haftung. Was im Falle eines Streiks gilt, ist noch nicht eindeutig entschieden.

Wie komme ich an mein Geld?

Für Entschädigungsanträge an die Bahn und alle Konkurrenzunternehmen gibt es künftig ein einheitliches Formular. Man bekommt es beim Schaffner, in den Bahnhöfen sowie im Internet. Die Kunden müssen fünf Fragen beantworten: welche Leistungen sie erstattet haben wollen, welche Fahrkarte sie genutzt haben, wie der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf aussah und ob sie lieber Bargeld oder einen Gutschein als Entschädigung haben wollen. Hilfreich ist es, wenn sich die Kunden die Verspätung vom Zugschaffner oder vom Personal am Zielbahnhof bestätigen lassen. Ansonsten wenden sich die Kunden am besten an das Servicecenter Fahrgastrechte im Bahnhof.

Wer hilft bei Streitfällen?

Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Eine bundesweite Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Unternehmen soll ab Dezember 2009 vermitteln. Bis dahin können sich Kunden an die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs Deutschland oder an einzelne regionale Ansprechpartner wenden.

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