Nach dem Bahn-Urteil:Welche Rechte haben Reisende in der EU?

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Bahnreisende erhalten zwar künftig auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt Entschädigung. Aber die Tickets könnten dadurch teurer werden.

(Foto: Stephan Rumpf)

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden künftig auch bei Verspätungen, die durch Unwetter oder Streik verursacht wurden, entschädigen. Anders sieht es bei Reisen mit Flugzeug, Bus und Schiff aus. Ein Überblick.

Mit seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Bahnreisenden auf Entschädigungen bei Verspätung erheblich gestärkt. Sie bekommen nun auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt eine Entschädigung. Bei Reisen mit Flugzeug, Bus und Schiff sieht es anders aus.

  • Rechte in der Bahn

Reisende haben laut EU-Gesetz bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Das umfasst Naturkatastrophen, etwa wenn Unwetter oder Erdrutsche der Grund für die Verspätung sind. Auch Streiks oder das Verhalten Dritter, auf das die Bahn keinen Einfluss hat, fallen unter höhere Gewalt.

Muss der Kunde mehr als eine Stunde lang warten, hat er Anspruch auf Erfrischungen, bei Bedarf auf eine Übernachtung im Hotel. Fällt die Zugfahrt aus, muss die Bahn einen Ersatztransport organisieren.

Bislang galt die Entschädigung bei großen Verspätungen nur, wenn die Bahn für den Schaden verantwortlich war, also bei technischen Mängeln und Störungen. Mit der Ausweitung auf höhere Gewalt kommt der Europäische Gerichtshof nicht nur Bahnreisenden entgegen, sondern stellt die Bahn vor hohe Kosten: Höhere Ticketpreise könnten die Folge sein.

Wie Reisende dann konkret an ihre Entschädigung kommen, lesen Sie hier:

  • Rechte auf dem Flug

Anders als bei der Bahn gilt der Einfluss höherer Gewalt nicht als Entschädigungsgrund: Jüngst entschied der Bundesgerichtshof, dass Flugreisende bei Vogelschlag, also dem Zusammenprall von Vögeln mit dem Flugzeug, keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben. Juristisch betrachtet gehört das zu den "außergewöhnlichen Umständen", die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen.

In einigen anderen Fällen steht Flugreisenden aber durchaus Entschädigung zu: Bei Überbuchung oder Ausfall eines Fluges können Passagiere wählen, ob sie sich ihr Ticket erstatten lassen (in voller Höhe!) oder einen anderen Flug nehmen wollen. Ist der Flug überbucht, kann die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro betragen, je nach Entfernung. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Verpflegung stellen und falls nötig für Hotelübernachtungen aufkommen. Geht der Koffer verloren, kann der Reisende mit bis zu 1220 Euro Entschädigung rechnen.

  • Rechte im Fernbus

Auf Fernbus-Reisen, seit diesem Jahr in Deutschland liberalisiert, erhalten Passagiere nur auf Fahrten ab einer Länge von mindestens 250 Kilometern Anspruch auf Entschädigung. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden muss das Unternehmen den vollen Fahrpreis erstatten. Dauert die Fahrt mindestens drei Stunden, gilt: Verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten, muss der Betreiber die Kosten für Verpflegung und eventuell auch maximal zwei Nächte im Hotel übernehmen. Das Zimmer darf jedoch nur bis zu 80 Euro kosten. Bei höherer Gewalt verfällt jedoch auch auf Reisen mit dem Fernbus jeglicher Entschädigungsanspruch.

  • Rechte auf dem Schiff

Von 2012 an haben auch Schiffspassagiere Ansprüche nach EU-Recht. Bei einer verspäteten Abfahrt von mehr als 90 Minuten bekommen Reisende den vollen Ticketpreis erstattet. Alternativ dazu muss der Anbieter einen anderen Transport organisieren. Und unter Umständen drei Hotelübernachtungen übernehmen, mit maximal 80 Euro pro Nacht. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine Schiffe und kurze Strecken.

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Mit Material der Agenturen

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