Musikverbot auf Mallorca:Still, stiller, "Ballermann"

Das Singen besorgen zwar viele Gäste der Open-Air-Bars am "Ballermann" auf Mallorca selbst. Künftig müssen sie es aber vermutlich ohne musikalischen Hintergrund tun.

Ein juristischer Streit um Zuständigkeiten dreht den Lokalen rund um den "Ballermann" die Musik ab. Wie die Zeitung Diario de Mallorca berichtete, hatte der Oberste Gerichtshof der Balearen eine Regelung aus dem Jahr 2007 für ungültig erklärt. Die Verordnung hatte das Abspielen von Musik in den Open-Air-Lokalen in der Gegend der Strandbar "Ballermann" zugelassen, so lange dabei ein gewisser Lärmschutz gewahrt wurde.

Die Richter begründeten die Aufhebung damit, dass die Regelung von der Regionalregierung der Balearen verabschiedet worden sei, obwohl diese dafür gar nicht zuständig gewesen sei.

Mit der Entscheidung des Gerichts tritt am Strand von Palma wieder eine städtische Verordnung aus dem Jahr 1988 in Kraft, die einen entschieden strengeren Lärmschutz vorsah. "Nun laufen wir Gefahr, dass ein einzelner Anwohner sich beschwert und die Musik an der gesamten Playa de Palma zum Verstummen bringt", betonte Jesús Sánchez Riutord vom Verband touristischer Freizeitunternehmen.

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