Luftraum über Griechenland geschlossen:24 Stunden Stillstand

Passagiere mit Reiseziel Griechenland müssen sich gedulden: Wegen eines Fluglotsenstreiks ist der griechische Luftraum am Mittwoch geschlossen. Hoffnung auf Schadenersatz können sich gestrandete Fluggäste nicht machen. Auf welche Leistungen der Airlines sie trotzdem Anrecht haben.

Flugzeuge in Griechenland bleiben am Boden - 24 Stunden lang. Wegen eines Fluglotsenstreiks gibt es am Mittwoch keine kommerziellen Flüge von und nach Griechenland, teilten die wichtigsten Fluglinien mit. Der Streik begann am Dienstag um 23 Uhr (MESZ) und soll am Mittwoch um 23 Uhr wieder enden.

Hunderte Flüge müssen ausfallen. Die Fluglinien erklärten, sie wollten möglichst viele Passagiere auf Flüge nach dem Streik umbuchen und baten ihre Kunden, sich rechtzeitig über geänderte Abflugzeiten zu informieren.

Flüge über Griechenland ohne Zwischenlandung sollten normal stattfinden, erklärte die Gewerkschaft der Fluglotsen.

Auch im Nahverkehr, bei der S- und der Vorstadt-Bahn sowie bei Bussen in Athen werde es zu erheblichen Problemen kommen, sagte ein Sprecher der Staatsbedienstetengewerkschaft (ADEDY). Betroffen werde auch der Fährverkehr sein.

Bereits am Dienstag blockierten Beamte und andere Staatsbedienstete die Eingänge von sieben Ministerien in Athen. Die Proteste sind Teil einer massiven Streikwelle, mit der sich vor allem Staatsbedienstete gegen geplante Entlassungen im Staatssektor wenden. Am Mittwoch sollen zudem alle Behörden, Ministerien, Schulen und Kommunalverwaltungen geschlossen bleiben.

Kein Anspruch auf Schadenersatz für Passagiere

Vom Streik betroffene Fluggäste haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Denn dabei handele es sich um höhere Gewalt, erklärte Reiserechtler Paul Degott in Hannover. "Das heißt, es ist ein Ereignis, das von außen kommt, nicht vorhersehbar ist und die Durchführung der Reise unmöglich macht", erläuterte Degott. Dieser Fall sei bereits gegeben, wenn die Fluglotsen streiken.

Je nach Dauer der Verzögerung haben Pauschalurlauber aber die Chance auf eine Minderung des Reisepreises. Falls der Hinflug ersatzlos ausfällt, dürfen sie auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen oder sie erhalten ihr Geld zurück. Auch Individualtouristen erhalten dann den Flugpreis zurück oder können auf einen anderen Flug umbuchen.

Fällt ein Flug auf der Heimreise aus, steht die Fluggesellschaft in der Pflicht: "Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung bereitstellen muss", erläuterte Degott. Reisende werden dann ohne zusätzliche Kosten auf andere Flüge umgebucht - und zwar unabhängig davon, ob sie nur den Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben. Findet diese Ersatzbeförderung erst Stunden oder Tage später statt, muss sich die Fluggesellschaft in der Zwischenzeit um Verpflegung und Unterkunft kümmern.

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