Luftraum gesperrt:Was Passagiere jetzt wissen müssen

Nach dem Vulkanausbruch in Island sind Hunderte Flüge ausgefallen. Welche Rechte Fluggäste in so einem Fall haben.

Daniela Dau

An immer mehr europäischen Airports startet wegen der Vulkanasche aus Island kein Flugzeug mehr: Am Freitag fielen 60 Prozent aller Flüge in Europa aus, teilte die Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol mit. Die Wolke werde mindestens noch für die nächsten 24 Stunden den Flugverkehr lähmen. Wie Passagiere jetzt reagieren sollten.

Welche Rechte haben Flugpassagiere bei Verspätungen und Ausfällen?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen gestrandete Passagiere selbst im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen Airlines eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie Telefonate ermöglichen. Nach Angaben der EU-Kommission gilt der Großteil der Flugrechte auch in der momentanen Situation, obwohl es sich bei der Aschewolke um ein Naturereignis handelt.

Was tun, wenn Flüge annulliert werden?

Wird ein Flug ersatzlos gestrichen, haben Passagiere gute Karten. "Dann hat die Airline ihre bei der Buchung vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht", erläutert Tatjana Halm von der Verbraucherschutzzentrale Bayern auf Anfrage von sueddeutsche.de. "Der Passagier kann seinerseits den Vertrag kündigen und den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückfordern."

Die Fluggesellschaften sind durch EU-Regelungen verpflichtet, Kunden bei Annullierungen den kompletten Ticketpreis zu erstatten. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Naturereignissen. Bei Verspätungen von über fünf Stunden können Flugreisende ihr Ticket ebenfalls stornieren. Alternativ können Flugreisende auch auf Ersatzflüge umbuchen. Da ein Ende der Beeinträchtigungen durch den Vulkan Meteorologen zufolge noch nicht in Sicht ist, scheidet diese Möglichkeit wohl für die kommenden Tage aus, weil unklar ist, wann wieder der normale Flugplan gilt.

Lufthansa-Kunden können ihr Flugticket auch gegen Fahrkarten der Deutschen Bahn eintauschen.

Bevor Flüge gestrichen werden, gilt es für Airlines abzuwägen. Denn wenn ein Reiseziel auf einem anderen Weg erreichbar ist, bestehe für die Airlines kein Grund, Flüge zu annullieren, erklärte Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Wenn zum Beispiel Verbindungen nach Nordamerika statt über Großbritannien und Island auch über südlichere Routen über den Atlantik geführt werden können, "dann muss die Airline das auch tun".

Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?

Einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz, wie er in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gebe es für Reisende dagegen nicht, so Hopperdietzel. Bei einer Schließung von Flughäfen oder des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadenersatzpflicht entlasten.

Wie soll man auf Kulanzangebote der Airline reagieren?

Sich mit der Airline zu verständigen, ist die beste aller Lösungen. Denn schließlich haben auch die Fluggesellschaften ein Interesse daran, nicht alle Tickets einfach zurückerstatten. Die meisten Airlines werden ihren Passagieren, sofern möglich, Umbuchungen anbieten. Wichtig: Dieses Angebot kann der Passagier kaum ablehnen, selbst wenn dadurch für ihn Mehrkosten entstehen. "Schlägt ein Fluggast ein Umbuchungsangebot aus", so Tatjana Halm zu sueddeutsche.de, "bleibt er auf alle Fälle auf den Stornokosten sitzen."

Stornieren oder nicht stornieren?

Sollen Passagiere ihr Ticket stornieren?

Dazu kann Heinz Klewe von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr nicht raten. Bei der aktuellen Lage handele es sich um "außergewöhnliche Umstände, für die die Airline nichts kann und die für sie auch nicht vorhersehbar waren", sagte Klewe zu sueddeutsche.de. Passagiere, die ihre Flüge stornieren, müssten in jedem Fall die Stornogebühren tragen. Denn Individualreisende können sich in diesem Fall nicht auf höhere Gewalt berufen, unter die Naturkatastrophen üblicherweise fallen.

Können Pauschalreisen wegen der Vulkanasche-Wolke storniert werden?

Für Pauschalreisende gelten andere Regeln als für Individualreisende, solche Ausnahmefälle sind mit Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 651J BGB). Die Möglichkeit, zu Stornieren, hängt nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen von der Länge der gebuchten Reise ab und von dem Termin, zu dem die Reise verzögert angetreten werden kann. Kündigungen sind demnach etwa bei kurzen Reisen möglich, wenn sich der Reiseantritt wegen mehrtägiger Verzögerung nicht mehr lohnen sollte. Bei Beeinträchtigungen von längeren Reisen kann der Reisepreis demnach anteilig gemindert werden.

Wo gibt es Informationen über Verspätungen und Flugausfälle?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Hotlines der Reiseveranstalter

Hotlines der Reiseveranstalter

Branchenführer Tui empfiehlt Kunden, zum Start einer Reise planmäßig am Flughafen zu erscheinen, sich aber auf Verspätungen einzustellen - es sei denn, es ist bereits sicher, dass der Flug nicht stattfindet. In diesem Fall sollten sie nicht zum Flughafen anreisen. Informationen gibt es bei der Kunden-Hotline unter 0511/567 80 00.

Eine Hotline gibt es auch für Kunden von Veranstaltern des Thomas-Cook-Konzerns. Dazu zählen Neckermann Reisen, Thomas Cook Reisen, Bucher Last Minute und Air Marin. Hinweise zu Flugstreichungen oder -verspätungen geben die Veranstalter unter der Rufnummer 06171/656 51 90. Nach Angaben des Unternehmens können Kunden, deren Flüge gestrichen wurden, kostenlos umbuchen. Urlauber, die auf einen Rückflug warten müssen, blieben zunächst in ihrem Hotel untergebracht und würden von der Reiseleitung am Urlaubsort betreut.

Auch die Gäste der Rewe-Touristik können sich bei Hotlines informieren. Kunden der Pauschalveranstalter ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg erhalten unter 02203/42 875 Hinweise zu ihrer Reise. Die Veranstalter raten Gästen, die noch am Freitag abreisen wollen, sich unbedingt dort zu melden, bevor sie zum Flughafen starten. Urlauber im Ausland würden von ihren Reiseleitern über Änderungen informiert. Die ebenfalls zur Rewe-Touristik gehörenden Veranstalter Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen haben eine 24-Stunden Hotline unter der Rufnummer 069/95 88 27 70 eingerichtet.

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