Lufthansa-Streik:Was können Reisende tun?

Stornieren oder auf die Bahn ausweichen? Was Verbraucher während des Lufthansa-Streiks tun können. Schadenersatz sollen sie nicht erhalten.

Vom Pilotenstreik bei der Lufthansa sind voraussichtlich jeden Tag zehntausende Passagiere betroffen. Sie müssen eine Reihe von Dingen beachten, um doch noch an ihr Ziel zu kommen oder wenigstens ihr Geld zurückzuerhalten. Lufthansa und Germanwings bieten den von Flugstreichungen betroffenen Passagieren kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen auf Flüge bis spätestens 31. März an. Zudem wollen die Airlines für die Betreuung der Fluggäste sorgen, wenn diese am Flughafen festsitzen.

Reisende mit Lufthansa-Tickets müssen eine Reihe von Dingen beachten, um an ihr Ziel zu kommen oder Geld zurückzuerhalten. (Foto: Foto: Reuters)

Auf den innerdeutschen Strecken soll auf die Bahn ausgewichen werden. Die Passagiere können sich entweder direkt eine Bahnfahrkarte kaufen oder sie holen sich an Lufthansa-Automaten Gutscheine, die in den Zügen als Fahrkarten gelten.

Grundsätzlich ist die Lufthansa verpflichtet, ihren Passagieren nach Möglichkeit für die gebuchten Flüge Ersatzverbindungen zu beschaffen. Die Lufthansa-Tochter Swiss und der Star-Alliance-Partner LOT aus Polen haben bereits angekündigt, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.

Passagiere können die von der Lufthansa aufgelegten Sonderflugpläne im Internet oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/8506070 abfragen. Auch mit dem Einsatz größerer Flugzeuge will der Konzern die Auswirkungen auf die Reisenden so gering wie möglich halten.

Schadenersatz für weitergehende Folgen von Flugausfällen nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte will Lufthansa dagegen nicht zahlen, weil Streiks außergewöhnliche Umstände im Sinne der Verordnung seien. Deshalb sei das Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit. Die Entschädigungen können bis zu 600 Euro auf der Langstrecke betragen. Ob sie bei Streiks des eigenen Personals gezahlt werden müssen, ist juristisch umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden.

© dpa/Reuters/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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