Kroatien war eines der ersten Länder in Europa, das Anfang des Sommers seine Grenzen wieder für Urlauber öffnete. Viele nahmen das Angebot dankbar an und brachen auf zum Badeurlaub an der Adria, besuchten das Weltkulturerbe in Dubrovnik oder die europäische Kulturhauptstadt Rijeka. Abstand, Hygiene, Maske - das sollte Coronainfektionen verhindern helfen, doch längst wird in den Partyhochburgen an der Küste wieder dicht an dicht gefeiert. Und die Zahlen steigen. Das Auswärtige Amt warnt deshalb vor Reisen in die Regionen Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Zadar, Dubrovnik-Neretva und Požega-Slawonien. Österreich hat ganz Kroatien zum Corona-Risikoland erklärt. Was bedeutet das für Urlauber aus Deutschland? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie ist die Infektionslage in Kroatien?
Das Land konnte die Infektionsraten lange niedrig halten, doch seit Juli steigen die Zahlen stark - mittlerweile liegen sie deutlich über den Werten des Frühjahrs. Das Robert-Koch-Institut stuft die Bezirke Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Zadar, Dubrovnik-Neretva und Požega-Slawonien als Risikogebiete ein, das Auswärtige Amt sprach eine Reisewarnung aus und empfiehlt Reisenden grundsätzlich, außerhalb ihrer Unterkunft einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die meisten Fälle werden rund um Zagreb und Split registriert, auf der staatlichen kroatischen Coronavirus-Informationsseite sind die Zahlen nach Regionen aufgeschlüsselt. Kroatien steht auf der Liste der Länder, aus denen Urlauber mit einer Covid-19-Infektion nach Deutschland heimkehrten, auf dem dritten Platz hinter Kosovo und der Türkei. Und nicht immer wird das Virus rechtzeitig entdeckt: In Stuttgart steckten junge Leute nach einem Urlaub am Partystrand von Novalja mehr als ein Dutzend Menschen an.
Womit müssen Besucher der Inseln rechnen?
Das Auswärtige Amt warnt, dass Urlauber auf den kroatischen Inseln stranden könnten - im nicht erholsamen Sinn: Sollten die Infektionszahlen stark ansteigen, müssten Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen oder Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist.
Reisen in Zeiten der Pandemie:So ist die Lage in europäischen Urlaubsländern
Was ist momentan erlaubt und was nicht? Wo gelten auch im Freien strenge Regeln? Welche Regionen sind Risikogebiete und wo gibt es wieder Einreiseverbote? Ein Überblick von A bis Z.
Welche Anti-Corona-Auflagen gelten in Kroatien?
Bei der Einreise werden die Kontaktdaten für die Dauer des Aufenthalts registriert. Sie können auch vorab online hinterlegt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern muss eine Maske getragen werden, das gilt auch für die Beschäftigten im Gastgewerbe. Ansonsten gibt es die üblichen Empfehlungen - Hände waschen, Abstand halten, so wenig soziale Kontakte wie möglich -, jedoch nur wenige konkrete Beschränkungen. Bars und Nachclubs allerdings müssen seit 14. August um Mitternacht schließen.
Was ist bei der Rückreise aus Kroatien zu beachten?
Österreich hat - ebenso wie Italien - eine Reisewarnung für ganz Kroatien verhängt und verlangt nach einem Kroatien-Aufenthalt entweder einen negativen Coronatest oder eine zehntägige Quarantäne. Das gilt jedoch nicht für die Durchreise: Für den Transit zum Beispiel Richtung Deutschland ist kein Test erforderlich, allerdings ist dabei kein Zwischenstopp erlaubt. In Slowenien dürfen sich Durchreisende maximal zwölf Stunden aufhalten. An den Grenzen wird verstärkt kontrolliert, vor allem an den Wochenenden drohen lange Staus. Auf kleine Grenzübergänge auszuweichen, ist keine gute Idee: Für Reisende von und nach Deutschland sind zwischen Österreich und Slowenien nur die Grenzübergänge Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld geöffnet.
Was passiert, wenn man im Kroatien-Urlaub Covid-19-Symptome entwickelt?
Urlauber mit grippeähnlichen Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen könnten, sollen sich nach Angaben der kroatischen Zentrale für Tourismus an einen Arzt, den epidemiologischen Dienst oder eine der touristischen Ambulanzen wenden, jedoch nicht ohne telefonische Anmeldung. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der Gesundheitskarte aufgedruckt ist, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Rücktransporte werden allerdings nicht bezahlt und oft auch nicht sämtliche Leistungen. Grundsätzlich empfiehlt sich auf Reisen deshalb immer eine private Auslandskrankenversicherung. In Corona-Zeiten sollte man zusätzlich prüfen, ob sie die Behandlungskosten auch im Pandemie-Fall oder bei einer Reisewarnung übernimmt. Es gibt in Kroatien zudem übers ganze Land verteilt mehrere Corona-Testzentren; Informationen über Kontaktdaten, Kosten und Anmeldemodalitäten sind auf dieser Webseite zusammengefasst.
Müssen Rückkehrer in Deutschland in Quarantäne?
Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet - dazu gehören seit 20. August auch die kroatischen Regionen Šibenik-Knin und Split-Dalmatien - müssen Reisende zum Corona-Test und in Quarantäne, bis ein negatives Ergebnis vorliegt. Für Urlauber aus allen übrigen Regionen gilt: Auch sie können sich testen lassen - freiwillig und kostenlos innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise. Die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person werden ebenfalls übernommen. Mediziner geben nämlich zu bedenken, dass eine ganz frische Infektion oft nicht erkannt wird.
Können Reisen nach Kroatien storniert werden?
Hotels und Campingplätze sind geöffnet, Ferienwohnungen dürfen vermietet werden. Wer aus Angst vor Corona seine Pauschalreise dennoch stornieren möchte, könnte seit einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 32 C 2136/20) recht gute Chancen auf einen kostenlosen Rücktritt von der Buchung haben, auch wenn sein Urlaubsort nicht in einer der beiden von der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes betroffenen Regionen liegt. Demnach ist eine Reisewarnung dafür nämlich nicht unbedingt notwendig. Es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. "Mit dem Hinweis auf das nun viel größere Ansteckungsrisiko müssten Pauschalreisende nach dem Urteil des Amtsgerichts ihren Kroatien-Urlaub kostenlos stornieren können", betont der Reiserechts-Experte Paul Degott in einem SZ-Interview. Zum Zeitpunkt der Buchung darf diese Entwicklung allerdings noch nicht absehbar gewesen sein.
Wenn sich die Infektionslage am Urlaubsort zuspitzt, können Pauschalreisende ihre Ferien auch abbrechen: Entsteht während des Urlaubs "am Reiseziel ein plötzlicher Hotspot, so dass Gefahr für Leib und Leben besteht, liegen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor" - diese berechtigen dazu, den Reisevertrag zu kündigen, informiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Geld für nicht genutzte Leistungen müsse erstattet und, sofern vertraglich vereinbart, der Rücktransport durch den Reiseanbieter organisiert werden.
Leichtere Einschränkungen wie eine zeitweise Maskenpflicht müssen Pauschalurlauber hinnehmen. Lassen allerdings strikte Hygiene-Auflagen und andere Beschränkungen nicht mehr viel übrig vom Urlaubsgefühl, können möglicherweise Reisemängel geltend gemacht werden. Das muss gleich am Urlaubsort geschehen, damit der Veranstalter rein rechtlich eine Chance zum Nachbessern hätte (auch wenn dies während der Pandemie nicht in der Macht der Veranstalter liegt). Anders sieht es auch hier aus, wenn schon vor der Buchung bekannt war, wie die Verhältnisse am Urlaubsort sind und der Reisende darüber informiert wurde. Dann kann er sich nicht mehr auf entgangene Urlaubsfreuden berufen
Was ist mit individuell gebuchten Flügen und Hotelaufenthalten?
Individualreisende, die Anreise und Unterkunft getrennt voneinander buchen, sind rechtlich schlechter gestellt als Pauschalreisende: Selbst eine Reisewarnung berechtigt sie nicht zum kostenfreien Rücktritt. Je kurzfristiger die Absage, umso höher sind in der Regel die Stornogebühren. Sogar der Gesamtpreis kann fällig sein. Die Details der Stornostaffelung stehen im Vertrag, der mit dem Hotelier oder Ferienhausvermieter geschlossen wurde. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert, vor der endgültigen Absage Kontakt mit dem Gastgeber aufzunehmen: Vielleicht lässt sich der Aufenthalt auf das kommende Jahr verschieben.
Anders ist die Rechtslage, wenn ein individuell gebuchter Flug von der Airline gestrichen wird. Dann muss die Fluggesellschaft den Preis erstatten. Sie kann auch einen Gutschein anbieten, der Kunde muss ihn jedoch nicht akzeptieren und kann auf der Rückzahlung bestehen.