Urlaubsbuchung:Acht Tipps für das perfekte Hotelzimmer

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Die gemütlichsten Hotelzimmer verbergen sich oft hinter urigen Fassaden.

(Foto: imago/robertharding (M))

Sie wollen Meerblick? Oder eine zentrale Lage, aber bitte nicht an der Hauptstraße? Und das möglichst günstig? So buchen Sie clever.

Von Eva Dignös

Tipp 1: Vergleichen, vergleichen, vergleichen.

Muss das wirklich sein? Schließlich gibt es genug Online-Buchungsportale wie HRS, Booking oder Expedia, die das automatisch erledigen. Reiseziel und -datum eingeben, dazu noch ein paar Optionen wie Downtown, Strandnähe oder Halbpension und schon spuckt die Suchmaschine eine ganze Liste mit Übernachtungsoptionen aus, garniert mit Hinweisen wie "Top-Preis", "zehn Prozent Rabatt" oder "Achtung! Nur noch 1 Zimmer verfügbar". Jetzt also schnell buchen, damit nicht ein anderer das Schnäppchen wegschnappt? Lieber nicht. Für einen ersten Überblick sind die Portale zwar gut, den besten Preis liefern sie aber nicht unbedingt. Früher untersagten einige Portale den Hoteliers, Zimmer bei direkter Buchung günstiger anzubieten - doch diese Klauseln kassierte das Bundeskartellamt.

Fragen Sie deshalb auch beim Wunschhotel direkt an. Denn Hoteliers zahlen für die Vermittlung durch die Portale. "Die Provisionen liegen bei mindestens 15 Prozent, nach oben ist fast keine Grenze gesetzt", sagt Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland. Mit Extrazahlungen an die Buchungsportale lässt sich außerdem der Platz im Ergebnis-Ranking verbessern. Bei der Direktbuchung im Hotel fällt dieser Posten in der Kalkulation weg. Oft wird das Zimmer deshalb günstiger angeboten oder es gibt mehr fürs Geld, zum Beispiel ein Frühstück. Manche Hotels bieten dies von selbst an, bei anderen hängt der Rabatt vom Verhandlungsgeschick des Kunden ab.

Die bei Suchdiensten versprochenen Leistungen lohnen übrigens immer einen genauen Blick, denn die verschiedenen Buchungsportale schnüren zum Teil unterschiedliche Pakete. Kostet Wlan extra? Ist der Parkplatz gratis? Bis wann kann das Zimmer umsonst storniert werden? Wenn Sie wirklich günstig übernachten wollen, kommen Sie ums sorgfältige Vergleichen nicht herum.

Tipp 2: Die Zimmerbeschreibung übersetzen

Sie wollen direkt am Strand logieren? Mit Meerblick? Dann sollten Sie die Zimmerbeschreibung nicht nur genau lesen, sondern auch übersetzen. Die Sprache der Reisekataloge hat ihre eigenen Gesetze. Bei einem Zimmer-mit-Meerblick-Versprechen muss der Urlauber zwar auf das Meer schauen können, allerdings nicht "auf voller Zimmerbreite", wie Rechtsexperte Ernst Führich in seinem Standardwerk "Reiserecht" erläutert. Das heißt: Auch wenn der Urlauber seinen Kopf erst drehen und zur Seite schauen muss, um das Wasser zu sehen, ist das Wort Meerblick erlaubt. Noch wichtiger: Ein Zimmer mit Meerblick bedeutet nicht unbedingt, dass sich das Hotel direkt am Strand befindet. Es kann zum Beispiel auch oben auf einer Klippe liegen oder gar im Hinterland. "Man sieht in der Ferne etwas Blau, das gilt schon als Meerblick", sagt Reiserechtler Paul Degott.

Auch andere Formulierungen gilt es erst einmal zu deuten: Ein "zweckmäßig eingerichtetes Zimmer" bietet wahrscheinlich nicht mehr Wohnkomfort als unbedingt nötig, in einem "lebhaften Hotel" könnte es nachts ziemlich laut werden und in der "neu eröffneten Ferienanlage" gibt es möglicherweise noch die eine oder andere Baustelle. Auch die Zimmerkategorien verraten einiges. Ein "Budget-Room" ist nicht ohne Grund günstiger als die "Superior-Suite".

Am besten ziehen Sie neben der Katalogbeschreibung noch weitere Informationsquellen zu Rate, die Bilder und Bewertungen anderer Reisender zum Beispiel. Oder Sie fragen im Reisebüro.

Wie gut Sie die Sprache der Reisekataloge sprechen, können Sie in diesem Quiz testen.

Tipp 3: Virtuell schon mal hinreisen

Liegt das Hotel tatsächlich so idyllisch wie beschrieben? Ein Blick auf die Satellitenbilder der Online-Kartendienste verrät schon ziemlich viel: Aus der Luft lässt sich ganz gut erkennen, ob die Straße zwischen Hotel und Strand eine vierspurige Stadtautobahn oder doch nur eine Nebenstraße ist, ob sich in der Nachbarschaft ein Hotel ans nächste reiht oder ob die Unterkunft so abgelegen ist, dass man ohne Mietwagen nirgendwo hin kommt. Bei manchen Buchungsportalen ist die Lagekarte ohnehin schon Teil der Hotelbeschreibung, mit einem Klick ist man auf der Satellitenansicht. Eventuell kann man Street-View nutzen. Oft laden andere Reisende auch Fotos der Umgebung hoch.

Tipp 4: Zeitlich flexibel sein

Muss es unbedingt übers Wochenende auf Städtereise gehen? Viele Hotels bieten während der Woche günstigere Preise, weil dann die Nachfrage geringer ist. Bei typischen Businesshotels, die oft in Flughafennähe liegen, ist es umgekehrt: Sie sind nur von Montag bis Freitag gut gebucht und werben mit niedrigeren Raten um Wochenend-Gäste.

Tipp 5: Bewertungen lesen

Sie haben Zweifel, ob die Beurteilungen echt und glaubwürdig sind? Lesen Sie sie ruhig - Sie machen es ja sowieso, wie etwa 90 Prozent aller Reisenden, die einer Studie der Fachhochschule Worms zufolge Hotelbewertungen immer oder häufig als Entscheidungshilfe nutzen. Aber lesen Sie sie richtig. Auch wenn sich seriöse Portale um die Qualitätssicherung bemühen, gibt es Fake-Kritiken. Je mehr Berichte, umso stimmiger wird das Bild. Aber: Auch echte Bewertungen sind immer subjektiv. Und nur weil einem Reisenden das Buffet zu dürftig war, heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich nur Wasser und Brot gereicht wurde. Am besten fährt, wer Bewertungen und Sterne gleichermaßen zu Rate zieht. Die Stern-Klassifizierung ist freiwillig und gibt Auskunft über die Ausstattung. Zwei-Sterne-Hotels in Deutschland müssen ein Frühstücksbuffet bieten und ein Leselicht am Bett, im Vier-Sterne-Hotel ist der Kosmetikspiegel im Bad ebenso Pflicht wie ein Sessel im Zimmer und eine Minibar. Allerdings schmücken sich manche Hotels mit Sternen, die sie gar nicht besitzen. Und im Ausland kann die Ausstattung bei vergleichbarer Sternenzahl schon wieder ganz anders aussehen, denn international einheitliche Standards existieren nicht. Ob das Hotel tatsächlich perfekt ist, wissen Sie erst, wenn Sie dort waren. Aber vielleicht reicht ja auch schon fast perfekt.

Tipp 6: Einfach mal telefonieren

Sie waren schon mal in Zimmer 135 und fanden es super? Und ärgern sich, dass Sie bei der Online-Buchung nur die Kategorie, aber kein bestimmtes Zimmer auswählen können? Da gibt es eine überraschend einfache Lösung: anrufen und nachfragen. Gut 20 Prozent der Buchungen in Deutschland laufen nach Angaben von Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland über das Telefon, dazu kommen weitere 20 Prozent per E-Mail. Viele Häuser setzten mittlerweile ohnehin auf eine individuelle Gestaltung der Zimmer und seien deshalb offen für Wünsche bei der Buchung. "Der Erfolg von Boutique-Hotels zeigt, dass das bei den Gästen ankommt", sagt Warnecke.

Wurde über ein Onlineportal gebucht, darf trotzdem telefonisch nachgehakt werden. Einfach zwei, drei Tage vor der Ankunft an der Rezeption erkundigen, ob es wieder das schöne Zimmer mit dem Meerblick und der guten Matratze sein kann. Auch bei manchen Pauschalreiseveranstaltern gibt es die Möglichkeit, Zimmerwünsche zu äußern.

Tipp 7: Die richtigen Informationen streuen

Sie haben Geburtstag? Sie sind auf Hochzeitsreise? Dann reden Sie darüber. Viele Hotels sind großzügig, wenn sie bei der Buchung oder beim Check-in an der Rezeption erfahren, dass Gäste etwas zu feiern haben, und spendieren einen Spa-Gutschein oder sogar ein Upgrade bei der Zimmerkategorie. Oder servieren zumindest einen Geburtstagskuchen.

Tipp 8: Ruhig beschweren

Das Zimmer bietet nicht das, was in der Buchung versprochen wurde? Zähneknirschend trotzdem einzuziehen, ist die schlechteste Strategie, denn sie kostet nicht nur die Urlaubserholung, sondern möglicherweise auch berechtigte Ansprüche auf Preisminderung und Schadenersatz. Die beste Rechtsposition haben hier Pauschalreisende. Sie sollten sich so schnell wie möglich beim Reiseleiter vor Ort beschweren und stichhaltige Beweise sammeln, Fotos von Kakerlaken im Bad zum Beispiel oder vom nicht benutzbaren Pool.

Entscheidend ist immer, was tatsächlich als Leistung vereinbart war. Stehen Meerblick und der private Pool auf der Terrasse tatsächlich als verbindliche Zimmerausstattung in den Buchungsunterlagen - oder waren sie nur als buntes Werbebild im Katalog abgebildet? Wird der Mangel nicht behoben, können Erstattungsansprüche zwei Jahre lang geltend gemacht werden.

Reisende, die ihr Hotel selbst gesucht und gebucht haben, müssen sich direkt mit der Hotelleitung auseinandersetzen - und mit der Rechtslage im Urlaubsland. Aber auch für Selbstbucher gilt: Geben Sie dem Hotelchef die Chance, einen Fehler wiedergutzumachen - nur muss er dafür erst einmal wissen, dass Sie unzufrieden sind. Das ist für beide Seiten besser als eine negative Online-Bewertung hinterher.

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