Handgepäck an Bord:Und auch kein Tennisschläger

Eine EU-Liste regelt genau, was als Handgepäck mit an Bord darf. Allerdings wurde die Liste nie veröffentlicht - und beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof.

In einem Streit um das in Flugzeugen zulässige Handgepäck hat eine ranghohe Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof die Informationsrechte der Bürger betont und scharfe Vorwürfe gegen die EU-Kommission erhoben.

Mit einer widersinnigen und "absurden" Begründung verweigere sie die Veröffentlichung einer Liste mit den Gegenständen, die nicht mit ins Flugzeug genommen werden dürfen, erklärte Eleanor Sharpston in Luxemburg.

Sie schlug daher vor, die Liste für "inexistent" zu erklären. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Gutachten aber in den aller meisten Fällen. (Az: C-345/06)

Der österreichische Tennisspieler Gottfried Heinrich durfte im September 2005 am Flughafen Wien-Schwechat seinen Tennisschläger nicht mit an Bord nehmen. Mit einer Klage in Österreich macht er geltend, er habe nicht wissen können, dass Tennisschläger verboten sind.

Die im Anhang einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2003 enthaltene Verbotsliste sei nie veröffentlicht worden. Das österreichische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.

Teile der Liste in Pressemitteilung veröffentlicht

Dort erklärte nun die sogenannte Generalanwältin Sharpston, alle Verordnungen der EU müssten "unbedingt und ausnahmslos" offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das Argument der Kommission, die Liste unterliege einer Geheimhaltungspflicht, sei "widersinnig" und "absurd", weil die Kommission selbst Inhalte der Liste in einer Pressemitteilung bekannt gegeben habe.

Einen derart "beharrlichen und absichtlichen" Verstoß dürfe der EuGH nicht hinnehmen. Die Liste sei in jedem Fall ungültig, Sharpston schlug aber sogar vor, sie für "inexistent" zu erklären. Diese schärfste Form der richterlichen Rüge hat der EuGH bislang erst ein einziges Mal 1957 im Fall eines Kohle-und-Stahl-Verfahrens genutzt.

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