Reiseveranstalter:Nach FTI-Insolvenz: Was Reisende wissen müssen

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Die FTI Touristik GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. (Foto: Leonhard Simon/imago images)

Von der Pleite des drittgrößten europäischen Reiseveranstalters sind Zehntausende Kunden betroffen. Wie kommen Urlauber nun nach Hause? Und was ist mit Reisen, die für die Sommerferien gebucht wurden? Welche Rechte Verbraucher haben und wie sie ihr Geld zurückbekommen. Ein Überblick.

Von Eva Dignös

Der Sommerurlaub war schon in Sichtweite – doch jetzt werden viele umplanen müssen. Dem Reiseveranstalter FTI ist das Geld ausgegangen, die Insolvenz hat unmittelbar Folgen für alle, die gerade mit dem Unternehmen auf Reisen sind oder dies für die nächste Zeit geplant hatten. Betroffen sind die Marken FTI, 5 vor Flug und BigXtra Touristik sowie die Autovermieter DriveFTI und Cars and Camper. Worauf sich deren Kunden einstellen müssen und was nun zu tun ist – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Folgen hat die Insolvenz für Reisende, die derzeit mit FTI unterwegs sind?

„Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“, teilt das Unternehmen mit. Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Für Pauschalreisen, bei denen Flug und Unterkunft im Paket gebucht wurden, greift in solchen Fällen die gesetzlich verankerte Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds. Er wurde nach der Pleite des Veranstalters Thomas Cook ins Leben gerufen, als Zehntausende Urlauber im Ausland strandeten. Mit dem Geld aus dem Fonds werden Zahlungen für ausgefallene Reiseleistungen erstattet und Rücktransporte organisiert, sollte der Veranstalter zahlungsunfähig sein. Als Nachweis für den Versicherungsschutz erhält man nach der Buchung der Reise den sogenannten Sicherungsschein.

Komplizierter ist die Lage für Urlauber, die keine Pauschalreise, sondern ausschließlich Hotelübernachtungen über FTI gebucht haben. Denn Einzelleistungen sind nicht durch Fonds abgesichert. FTI prüft nach eigenen Angaben, ob Betroffene ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.

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Mehr als 60 000 Menschen waren nach Branchenschätzungen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags mit FTI auf Reisen. Mit einer staatlich organisierten Rückholaktion wie nach der Thomas-Cook-Pleite ist dennoch nicht zu rechnen: „Alle Pauschalreisenden, die einen Urlaub bei FTI gebucht haben und sich noch vor Ort am Urlaubsort aufhalten, werden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder einem von dort beauftragten Unternehmen zurückgeholt, sofern notwendig“, heißt es beim Auswärtigen Amt, das zugleich rät, „Ruhe zu bewahren und sich an die FTI-Hotline zu wenden“, falls Hoteliers am Urlaubsort Geld fürs Zimmer verlangen. Der Veranstalter ist für seine Kunden unter der Telefonnummer +49 89 710 45 14 98 zu erreichen. Sich selbst ohne Rücksprache einen Rückflug zu organisieren, ist nicht sinnvoll: Das Geld bekommt man möglicherweise nicht zurück.

Was ist mit Reisen, die in den nächsten Wochen angetreten werden sollten?

Mittlerweile steht fest: Sämtliche über die FTI Touristik GmbH gebuchten Reisen werden abgesagt. Zunächst hatte man versucht, ab Juli geplante Urlaube in Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern doch noch stattfinden zu lassen, jedoch ohne Erfolg. Pauschalreisende bekommen schon geleistete Anzahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds erstattet. Der DRSF werde sich mit den Kunden in Verbindung setzen, „sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden“, heißt es auf der FTI-Webseite. Man bitte darum, „von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können“.

Einzelleistungen – etwa Übernachtungen oder ein Mietwagen – sind nicht abgesichert. Kunden können nur hoffen, im Rahmen der Insolvenzabwicklung zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten. „Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden“, so die Aussage des Unternehmens.

Über seine Webseite hat FTI nicht nur eigene Reisen vertrieben: Buchen konnte man dort auch die Angebote anderer Veranstalter. Solche Reisen sind von der Insolvenz nicht betroffen.

Die Konkurrenz wirft auch bereits die Angel nach jenen aus, deren Sommerurlaub mit FTI nun geplatzt ist, und wirbt beispielsweise mit Angeboten ohne Anzahlung oder mit flexiblen Stornomöglichkeiten. Verbliebene Veranstalter dürften von der FTI-Insolvenz profitieren, erwartet Torsten Kirstges, Tourismusforscher an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven. „Die Leute werden trotz der FTI-Insolvenz reisen und der Milliardenkuchen wird unter den anderen Veranstaltern aufgeteilt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur: „Spätestens im kommenden Jahr dürfte man an der Gesamtzahl nichts mehr von den Turbulenzen merken.“

Mit Material von dpa

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