Süddeutsche Zeitung

Frühbucher:Spätere Preiserhöhung nicht ausgeschlossen

Wer in diesen Tagen seinen Urlaub bucht, kann sich nicht in jedem Fall auf den Katalogpreis verlassen. Reiseveranstalter dürfen ihn nachträglich erhöhen.

Verbraucherschützer warnen vor nachträglichen Preisänderungen bei Urlaubsbuchungen. Wer in diesen Tagen seinen Urlaub buche, könne sich nicht in jedem Fall auf den Katalogpreis verlassen, teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mit.

Seit dem 1. November dürfen deutsche Reiseveranstalter demnach Preise etwa für Flüge oder Hotels nachträglich erhöhen, sofern sie in ihren Katalogen darauf hingewiesen haben. Bei der Buchung sind sie jedoch verpflichtet, den erhöhten Preis mitzuteilen.

Die Verbraucherzentrale rät, sich diesen verbindlichen Preis bei der Buchung vom Reiseveranstalter schriftlich zusichern zu lassen.

Preiserhöhungen ergeben sich beispielsweise durch Wechselkursänderungen oder erhöhte Beförderungsbedingungen. Auch wenn Hotels und Flüge ausgebucht sind und nachgeordert werden müssen, sei eine nachträgliche Erhöhung zulässig, sofern im Reisekatalog oder in Prospekten ein Preisänderungsvorbehalt vermerkt ist, erklärte die Verbraucherzentrale. Sie kritisiert einen Verlust an Transparenz und rät den Kunden, erneut Urlaubsangebote zu vergleichen, wenn sich der Preis bei der Buchung erheblich vom Katalogpreis unterscheidet.

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