Muss ich für mein Kind einen Sitz mit an Bord nehmen?
Vor nicht allzu langer Zeit noch durften Kinder im Auto herumturnen, gemütlich auf der Rückbank schlafen und auch vorne auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Heute müssen Kinder bis zwölf Jahre oder unter 150 Zentimetern Körpergröße mit einem eigenen Sitz geschützt werden - anschnallen müssen sich alle, auch die Erwachsenen. Denn inzwischen sind auch Crashtest-Dummys in Kindergröße ungebremst durch etliche Windschutzscheiben und auf die Menschen vor ihnen geprallt - ein überzeugendes Argument für die Anschnall- und Sitzpflicht. Doch im Flugzeug ist alles anders.
Zwar verwandelt sich auch hier ein Kleinkind unter zwei Jahren bei einem Aufprall, starkem Abbremsen oder Turbulenzen in ein unhaltbares Geschoss. Doch um das zu verhindern, ist in Europa seit 2008 nicht ein Kindersitz, sondern ein sogenannter Schlaufengurt vorgeschrieben - der zuvor in Deutschland verboten war. Schließlich schützt er Erwachsene vor herumfliegenden Kindern, doch für die Kleinen selbst besteht Lebensgefahr. Der Gurt verläuft direkt über dem Bauch, so dass Quetschungen innere Verletzungen verursachen können. Eine Notlandung könnte zudem tödlich enden, wenn der erwachsene Begleiter mit dem Kind auf dem Schoss nach vorne geschleudert würde.
Wer also sicher mit seinem Kleinkind reisen will, muss einen zusätzlichen Sitz buchen, auf dem er einen für Flugzeuge zugelassenen Autositz festschnallt. Der Platz kostet je nach Fluglinie bis zu zwei Drittel des Vollpreises - "und die Unternehmen wehren sich deswegen gegen die Einführung der Kindersitze, da sie den Platz lieber an einen Erwachsenen verkaufen. Man nimmt lieber wissentlich die Lebensgefahr für Kinder in Kauf", kritisiert Jörg Handwerg von der Vereinigung Cockpit.