Flugreise:Geld zurück per Mausklick

Flugausfälle, Verspätungen, Frust: Diese Rechte haben Passagiere

Flugverspätungen sind an vielen europäischen Flughäfen derzeit an der Tagesordnung.

(Foto: dpa-tmn)
  • Bei mehr als drei Stunden Verspätung steht Flugpassagieren in der EU eine Entschädigung zu.
  • Doch nicht alle Airlines zahlen bereitwillig. Online-Dienstleister bieten deshalb Unterstützung an. Wer sie nutzt, sollte sich aber vorab über die Kosten informieren.

Von Caspar Busse

Im Internet gibt es für fast alles ein Angebot - inzwischen auch für Flugreisende, die nicht oder nicht rechtzeitig ans Ziel gekommen sind. In den vergangenen Jahren ist eine kleine Industrie rund um die Fluggastrechte entstanden. Onlinefirmen wie Refund.me, Flightright, Airhelp, Fairplane, wirkaufendeinenflug.de oder EUflight werben um die Kunden. Die Passagiere können dort oft sofort online prüfen, ob überhaupt eine Chance auf Entschädigung besteht - und dann den Dienstleister mit der Durchsetzung der Rechte beauftragen. Doch die Hilfe der Online-Portale ist nicht umsonst.

Reisenden steht in der EU grundsätzlich eine Entschädigung zu, wenn Flüge stark verspätet sind oder ausfallen. Das Problem: Einige Fluggesellschaften, darunter vor allem Billig-Airlines, zeigen sich bei Beschwerden hartnäckig, sind nur sehr schwer erreichbar oder versuchen, Antragsteller abzuwimmeln. Oft werden auch Fluggutscheine, Flugmeilen bei einem Bonusprogramm oder ein Upgrade als Entschädigung angeboten. Dies muss aber nicht akzeptiert werden. Nimmt man die Offerte allerdings an, verfallen andere Entschädigungsansprüche.

Grundsätzlich gilt: Reisende haben nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug mehr als 180 Minuten, also drei Stunden, Verspätung hat, dieser annulliert wurde, oder sie aus einem anderen Grund, etwa wegen Überbuchung, nicht befördert wurden und es keinen zeitnahen Ersatzflug gibt. Die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz und liegt grundsätzlich bei 250 Euro. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro; es ist unerheblich, ob es sich um einen Linien-, Charter- oder Billigflug handelt.

Die Regelung gilt für Flüge innerhalb der EU und aus der EU heraus sowie für Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU. Nicht erstattet wird allerdings, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, das sind zum Beispiel unerwartet schlechtes Wetter, Streiks oder Flugsicherheitsmängel. Die Fluggesellschaften sind zudem verpflichtet, bei Verspätungen Verpflegung und bei Bedarf auch Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Jeder Passagier kann einen Anwalt einschalten oder seine Ansprüche auf eigene Faust durchsetzen. Bei einigen Fluggesellschaften kann man sich Formulare zur Geltendmachung von Entschädigungen herunterladen und diese dann einreichen. Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, müssen sich an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter wenden. Bei Streitfällen können sich Betroffene auch an die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (SÖP) wenden.

Wer Online-Dienstleister einschaltet, sollte auf die Details achten, denn die Kosten sind durchaus unterschiedlich. Bei Erfolg wird ein Teil der Entschädigung einbehalten, meistens knapp 30 Prozent, der Rest der Summe geht dann an den Kunden. Manche Dienstleister zahlen auch sofort aus, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft am Ende zahlt oder nicht. Dann sind die Abschläge allerdings noch höher, meistens werden 40 Prozent oder mehr einbehalten. Und das, obwohl oft klar ist, dass die Airline zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Einige Anbieter werben damit, dass die Erfolgsquote bei mehr als 90 Prozent liegt.

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