Süddeutsche Zeitung

Flughafencheck 2016:Piloten landen ungern in Mannheim

  • Im Sicherheits-Check für Flughäfen kritisiert die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit Mängel an Regionalflughäfen.
  • Vor allem in Mannheim fehlt der Schutz, falls Maschinen über die Landebahn hinausschießen.
  • Besonders gut schneidet der Flughafen in Leipzig/Halle ab.

Beim Thema "Sicherheit am Flughafen" denken Passagiere an das Durchleuchten von Taschen und Körperscanner. Piloten hingegen fragen sich: Ist das Anflugsystem modern genug, damit ich die Maschine möglichst früh auf der Landebahn aufsetzen kann und so genug Zeit zum Bremsen habe? Und was, wenn das Flugzeug doch darüber hinausschießt?

Das sorgt vor allem Flugkapitäne, die am Mannheimer Airport runtergehen. Zwar kommt es in Deutschland sehr selten vor, dass ein Flugzeug nicht rechtzeitig vor dem Ende des Runways abbremsen kann. Dennoch haben deutsche Airports für diesen Fall vorgesorgt und bieten eine Auslauffläche oder eine Art Auffangbett mit einem bremsenden Bodenbelag hinter der Landebahn - nur Mannheim nicht.

"Bedauerlicherweise ist am Flughafen Mannheim nach wie vor keinerlei Schutz vor Runway Excursions gewährleistet", kritisiert die Pilotenvereinigung Cockpit in ihrem aktuellen Flughafencheck 2016, in dem die Sicherheit der deutschen Airports aus Pilotensicht bewertet wird. Seit Jahren taucht der kleine Verkehrslandeplatz Mannheim in der Mängelliste der Gewerkschaft auf, einiges wurde inzwischen nachgebessert - doch das Problem mit der Landebahn bleibt.

Andere Regionalflughäfen wie Sylt/Westerland und Niederrhein/Weeze sorgten mit neuen Anflugsystemen inzwischen dafür, dass Flugzeuge früher auf der Landebahn aufsetzen können und ihnen damit bis zu hundert Meter mehr Bremsweg zur Verfügung steht. "Vorbildlich ist der Flughafen Dresden", loben die Piloten in dem Bericht. Beim Neubau der Start- und Landebahn wurden statt der vorgeschriebenen 150 Meter Auslauffläche doppelt so viel Sicherheitsfläche angefügt, dies wird von der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen.

Insgesamt sind die deutschen Flughäfen aber sicher und gut ausgestattet. Am besten schnitt der Airport Leipzig/Halle ab. Bewertet wurde die Infrastruktur für die Sicherheit, aber auch Taxiways und das Flugzeug-Parksystem. Weitere Schlusslichter neben Mannheim sind Heringsdorf auf Usedom und Memmingen - bei Letzterem sind allerdings bereits Maßnahmen geplant, um die Infrastruktur zu verbessern.

Gefahr von außen

Sorgen macht Piloten allerdings überall eine Gefahr, die von außen kommt: Drohnen, die den Passagiermaschinen verboten nah kommen. Im August 2016 stieß eine Drohne am Münchner Flughafen beinahe mit einem Airbus zusammen, der etwa 110 Menschen an Bord hatte. Das Fluggerät näherte sich in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter. Im April krachte am Londoner Flughafen Heathrow ein unbemanntes Fluggerät in eine Passagiermaschine der British Airways. Das Flugzeug konnte dennoch sicher landen.

"Wir sehen immer mehr Drohnen im Umfeld von Flughäfen und Startbahnen, die eigentlich strikte No-Drone-Zones sind. Und wir beobachten einen besorgniserregenden Anstieg der Beinahe-Unfälle zwischen Drohnen und Verkehrsflugzeugen", sagt Dirk Polloczek, Präsident des europäischen Pilotenverbandes ECA.

Regeln für Drohnen in Deutschland

Gewicht:

Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

Steuerung:

Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen. Steuern unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten.

Höhe:

Die maximale Flughöhe darf bei gewerblicher Nutzung 100 Meter nicht übersteigen. Für alle, die eine Drohne in ihrer Freizeit steigen lassen, gilt eine Grenze von 762 Metern - solange keine andere Regel dagegenspricht. In Großstädten mit internationalem Flughafen sind vielerorts nur 30 Meter erlaubt.

Überflug:

Über Menschen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht.

Vertreter der europäischen Luftfahrtbranche - darunter Piloten, Fluggesellschaften, Helikopterbetreiber und Fluglotsen - haben daher eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie fordern Regeln und Überwachung für den Betrieb von Drohnen, die europaweit gelten sollen.

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