Die weltweiten Technikprobleme führen zu Chaos an den Flughäfen. Zahlreiche Airports sind von den Störungen betroffen. Auch in Deutschland sorgen die IT-Ausfälle für Chaos und Frust bei den Reisenden, die heute in den Urlaub starten wollten. Welche Rechte sie nun haben – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Unterstützung bekommen die Reisenden, die derzeit an den Flughäfen gestrandet sind?
Wird der Start in den Urlaub durch Flugprobleme ausgebremst, ist das ärgerlich. Die gute Nachricht: Die Airline hat Betreuungspflichten. Sie muss für Verpflegung am Flughafen aufkommen, etwa in Form von Gutscheinen für Gastronomieangebote am Airport. Das gilt bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern bei mindestens zwei Stunden Wartezeit. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Verzögert sich der Flug bis zum nächsten Tag, muss auch die Hotelübernachtung gezahlt werden.

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Auf der ganzen Welt kommt es zu Problemen im Flugverkehr, in Deutschland ausgerechnet zur Urlaubszeit. Auch Banken, Medien und Kliniken sind betroffen. Der Grund ist ein Fehler bei einer texanischen IT-Sicherheitsfirma.
Wann hat man das Recht auf einen Ersatzflug oder auf Erstattungen?
Fällt ein Flug aus, muss die Airline einen Ersatz organisieren. Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Ohne Rücksprache mit der Fluggesellschaft ein Bahnticket zu kaufen, ist nicht sinnvoll: Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Alternativ können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Das gilt auch bei mehr als fünf Stunden Verspätung. Doch Vorsicht: Verlangt man sein Geld zurück, ist man selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt. Gerade in Ferienzeiten kann das teuer werden, falls es kurzfristig überhaupt noch freie Plätze Richtung Urlaubsziel gibt.
Die Fluggastrechte gelten EU-weit, also für alle Passagiere, die auf Flughäfen auf dem Gebiet der Europäischen Union einen Flug antreten. Auch wenn man mit einer EU-Airline aus einem Drittstaat in die EU fliegt, kann man sich darauf berufen.
Wie sieht es aus, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat?
Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle für Urlauber. Wer aufgrund eines Flugausfalls erst einen Tag später in den Urlaub fliegen kann, kann den Reisepreis beim Veranstalter anteilig mindern. Das bedeutet, man zahlt dann für einen Tag weniger.
Erhalten Passagiere eine Entschädigung?
Im konkreten Fall sieht es dafür schlecht aus. Wenn technische Probleme am Flughafen für die Verspätung oder Flugstreichung ursächlich sind, ist das ein außerordentlicher Umstand – die Airlines seien somit von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit, so der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott.
Ganz allgemein hängt die Frage von Entschädigungen davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder nicht – lägen die IT-Probleme beispielsweise innerhalb der Airline-Systeme, könnte eher eine Aussicht auf Ausgleichszahlungen bestehen. Das wäre dann im Einzelfall zu klären.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor – für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.
Ansprüche prüfen und geltend machen können Passagiere beispielsweise mithilfe der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, einen Musterbrief gibt es auch auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Im Streitfall kann man sich gratis an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden oder gegen Provision einen Dienstleister wie Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight beauftragen.
Welche Rechte haben Flugreisende, wenn der Zubringerflug ausfällt und der Anschlussflug verpasst wird?
Wird ein Flug gestrichen, muss die Airline nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte den Passagier per Ersatzflug zum Ziel befördern, also für die gesamte Strecke eine neue Verbindung anbieten. Die Flüge müssen dafür allerdings Teil eines gemeinsam gebuchten Flugplans sein.
Wie ist die Rechtslage, wenn durch einen verspäteten Abflug der Start einer Kreuzfahrt verpasst wird?
Wenn Flug und Kreuzfahrt als Paket gebucht wurden, ist der Veranstalter verpflichtet, den Gast aufs Schiff zu bringen, muss sich also um Ersatzflüge kümmern oder dafür sorgen, dass der Gast an einem anderen Hafen zusteigen kann. Wer seine Anreise individuell organisiert hat, hat zwar Anspruch auf sämtliche Leistungen aus der Fluggastrechteverordnung, also beispielsweise auf die Umbuchung auf einen neuen Flug. Um alles Weitere muss man sich dann jedoch selbst kümmern – und dafür auch bezahlen.
Welche Flughäfen in Deutschland sind besonders betroffen?
Besonders hart hat es den Berliner Flughafen BER in Schönefeld getroffen. Am Morgen konnten keine Maschinen starten oder landen und der Flugbetrieb musste eingestellt werden. Inzwischen läuft der Betrieb aber wieder langsam an. „Die Systeme des Flughafens sind wieder hochgefahren und wir kehren sukzessive zum Normalbetrieb zurück“, teilte eine Sprecherin mit. „Es kommt weiterhin zu Wartezeiten.“ Einzelne Flüge seien von den Fluggesellschaften gestrichen worden.
Am Flughafen in Köln kommt es ebenfalls zu größeren Problemen – hier „vor allem bei Check-In-Prozess der Airlines“, teilt der Flughafen mit. Derzeit sei noch nicht absehbar, wie lange die Störung andauere. Der Flughafen werde über weitere Entwicklungen informieren. „Vielen Dank für Ihre Geduld“, schrieb der Flughafen an seine Gäste.
Mit Beeinträchtigungen müssen Reisende auch am Flughafen in Düsseldorf rechnen: „Wir können bestätigen, dass es aufgrund einer IT-Störung aktuell zu Beeinträchtigungen bei den Check-in- und Boarding-Prozessen von Eurowings kommt. Daher werden die Abflüge der Airline derzeit manuell eingecheckt“, sagt ein Flughafensprecher der Nachrichtenagentur dpa.
In Hamburg sind nach Angaben des Flughafens vier Fluggesellschaften betroffen: Eurowings, Ryanair, Vueling und Turkish Airlines. Die Gesellschaften stellten die Tickets zunächst von Hand aus. Die Flughafensysteme würden alle laufen, sagte die Sprecherin. Auch gebe es am Flughafen keine größeren Probleme, selbst an der Sicherheitskontrolle gebe es keine größeren Schlangen.
Welche Flughäfen sind im europäischen Ausland besonders betroffen?
Derzeit melden einige europäische Flughäfen Probleme bei der Abfertigung der Passagiere. In Zürich seien keine Landungen mehr möglich, wie der Flughafen mitteilte. Flüge mit Ziel Zürich, die schon in der Luft sind, dürften aber noch aufsetzen. Mehrere Airlines haben Verspätungen, zahlreiche Flüge fallen ganz aus. Der Check-in muss teilweise von Hand gemacht werden. Der Flughafen empfiehlt Passagieren, sich bei ihrer Airline über den Stand des Fluges zu informieren.
Die Flughäfen in Großbritannien haben angesichts der weltweiten Computerprobleme vor Verspätungen gewarnt. Betroffen seien ausgewählte Systeme in Heathrow, teilte der Flughafen mit. „Der Flugbetrieb läuft und wir setzen Notfallpläne um, um die Auswirkungen auf Reisen zu minimieren.“ Der Flughafen Manchester schrieb auf der Plattform X, die IT-Probleme würden einige Fluggesellschaften betreffen. Manche Vorgänge wie Check-in und Boarding müssten manuell durchgeführt werden und bräuchten länger. Der Großteil der Flüge sei nicht betroffen. Der Londoner Flughafen Gatwick warnte, es könne zu Verspätungen kommen.
Am Flughafen von Palma de Mallorca kam es zu großen Verzögerungen. Vor den Check-in-Schaltern bildeten sich lange Schlangen, weil Computer für die Abfertigung ausgefallen waren. Der Flugbetrieb selbst war offensichtlich weniger betroffen. Der Reiseveranstalter Tui stoppte das Einchecken vorübergehend, wie ein dpa-Mitarbeiter vor Ort bestätigt bekam. Anschließend wurde der Check-in manuell wieder aufgenommen. Deutsche Reisende waren weniger betroffen, da die Tui-Flüge vor allem nach Großbritannien gingen. Bei anderen Fluggesellschaften kam es nur zu geringeren Problemen. Zuvor hatte der spanische Flughafenbetreiber Aena bereits mitgeteilt, dass es landesweit wegen der Computerprobleme zu Verzögerungen komme.
Auch am Flughafen der dänischen Hauptstadt Kopenhagen gab es Beeinträchtigungen, anders als an anderen Flughäfen jedoch bislang nicht im eigentlichen Betrieb. Es gehe nur um den Check-in bei einigen Fluggesellschaften, sagte eine Flughafensprecherin dem dänischen Sender TV2. Von ähnlichen Check-in-Problemen berichtete auch das Unternehmen Swedavia, das die zehn größten Flughäfen in Schweden betreibt.