Eine Airline muss Reparaturarbeiten an einem beschädigten Flugzeug so schnell wie möglich erledigen lassen, um lange Verspätungen zu vermeiden. Andernfalls steht den Passagieren eine Entschädigung nach EU-Recht zu. Das zeigt ein Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main. In dem Berufungsverfahren ging es um einen Flug von Madeira nach Frankfurt, der mit 27 Stunden Verspätung am Ziel eintraf. Grund war eine Beschädigung des Flugzeugs durch Vogelschlag. Die Maschine musste in Funchal repariert werden. Vogelschlag gilt zwar als ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreien kann. Dies gilt laut EU-Fluggastrechte-Verordnung aber nur, wenn die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Folgen der Verspätung abzumildern. Dies geschah hier nicht. Die Reparaturarbeiten dauerten nur drei Stunden und 45 Minuten.
Fluggastrechte:Zu lange Wartezeit bringt Geld
© SZ vom 04.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.