Fliegen:Auch ohne Ticket in die Luft

Wenn ein bestelltes Flugticket verspätet oder gar nicht eintrifft, bleibt das Recht des Kunden auf den Flug trotzdem bestehen.

Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Demnach ist für das Recht, befördert zu werden, grundsätzlich der geschlossene Vertrag selbst entscheidend.

Das Flugticket wiederum dient als Nachweis dafür, dass zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft ein Beförderungsvertrag besteht. Trotzdem ist die Fluggesellschaft nur gegen Vorlage des Tickets zur tatsächlichen Beförderung verpflichtet, so die Experten.

Ist dies nicht vorhanden, muss sich der Kunde ein Ersatzticket ausstellen lassen. Die Kosten, die dabei entstehen, hat grundsätzlich der Reiseanbieter zu zahlen, also die Fluggesellschaft oder der Vermittler.

Im Zweifelsfall muss der Anbieter beweisen, dass dem Kunden das Ticket zugegangen ist. Besteht der Anbieter jedoch darauf, dass der Kunde die Kosten zahlt, sollte eine Zahlung nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgen, um das Geld später zurückverlangen zu können.

Ungültig sind nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter, die Kosten eines Ersatztickets in entsprechenden Fällen auf den Kunden abwälzen.

Wann der Kunde selbst haftet

Wenn jedoch eine Reiseagentur anbietet, über das Internet gebuchte Tickets in den örtlichen Büroräumen oder am Flugscheinschalter zur Abholung bereit zu legen, stellt sich der Fall anders dar. Besteht in diesem Fall der Kunde trotzdem ausdrücklich auf das Zuschicken der Unterlagen per Post, haftet er bei einem Verlust der Sendung selbst. Dies gilt nach Angaben der Rechtsanwaltskammer auch, wenn er bei der verabredeten Zustellung nicht zu Hause ist.

Einzige Möglichkeit zur Umgehung der Risiken ist den Angaben zufolge das so genannte E-Ticketing. Dabei wird ein elektronisches Ticket über das Internet oder auch bei einem Reisebüro gebucht und zum Beispiel mit der Kreditkarte bezahlt. Am Abflugtag kann der Kunde das Ticket dann am Flughafen selbst ausdrucken.

(sueddeutsche.de / dpa/gms)

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