Süddeutsche Zeitung

FAQ:Vielleicht dann Pfingsten

Je länger die Krise dauert, desto mehr fragt man sich: Was tun mit dem gebuchten oder geplanten Urlaub? Einige Antworten.

Von Eva Dignös

Urlaub machen, am Strand, in den Bergen - das ist vorerst vorbei. Pauschalreisen für die Osterferien wurden storniert, Flüge annulliert, Hotels geschlossen. Doch was ist mit den Pfingstferien, dem Sommerurlaub, der vielleicht schon lange gebuchten und bezahlten Reise in einigen Monaten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Reisen können storniert werden?

Das Auswärtige Amt warnt vor jeglichen touristischen Reisen ins Ausland. Diese weltweite Reisewarnung gilt zunächst bis Ende April. Rechtlich wird sie als starkes Indiz für "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" gewertet, diese berechtigen zum Rücktritt von der Reise. Das bedeutet, dass Urlauber ihre kurz bevorstehenden Fahrten und Flügen ins Ausland stornieren können. Das gilt auch für die Veranstalter: Viele Pauschalreiseanbieter haben alle Reisen bis vorerst 30. April abgesagt. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Wohin kann ich mich wenden?

Pauschalreisende müssen in der Regel nicht selbst aktiv werden, was ohnehin kaum funktioniert: Hotlines sind überlastet oder nicht mehr erreichbar. Man werde sich bei allen Kunden schnellstmöglich melden, heißt es auf der Webseite des Tui-Konzerns. Das könne aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Generell gilt: Kunden haben einen Anspruch auf Rückzahlung. Einen Gutschein oder eine Umbuchung müssen sie nicht akzeptieren. Das allerdings könnte sich ändern. In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, Gutscheine anstelle von Erstattungen zuzulassen. In Frankreich, Belgien und Italien wird das bereits praktiziert, um Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zu entlasten.

Individualreisende können sich ebenfalls auf die Reisewarnung berufen. Wenn sie Hotelzimmer oder Mietwagen nicht nutzen können, müssen sie nach deutschem Recht nicht bezahlen. Wurde der Vertrag direkt mit Vermietern im Ausland geschlossen, wird das Recht des jeweiligen Landes angewendet.

Was ist mit Reisen innerhalb Deutschlands?

Die Reisewarnung gilt nur für das Ausland, trotzdem sind auch zwischen Nordsee und Alpen keine touristischen Reisen mehr möglich. Die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus verbieten, Übernachtungsangebote für touristische Zwecke zu nutzen. Reisebusfahrten sind ebenfalls untersagt.

Was gilt für Reisen, die erst in einigen Wochen stattfinden?

Die weltweite Reisewarnung gilt bis Ende April. Ob sie verlängert wird, ist noch nicht absehbar. Für Reisen, die danach stattfinden, gibt es deshalb oft noch keine kostenlosen Rücktrittsmöglichkeiten. Kostenpflichtig stornieren oder lieber abwarten: Beides birgt Risiken. Vielleicht wird die Reise wegen der Pandemie ohnehin abgesagt - wer jetzt schon storniert, bleibt dann möglicherweise auf seinen Kosten sitzen. Oder die Reise findet statt, das Risiko erscheint dem Kunden dennoch zu hoch. Dann muss er bei einem kurzfristigen Rücktritt deutlich mehr zahlen. Urlauber sollten die aktuelle Lage im Blick behalten und immer wieder je nach Kosten und Bedeutung der Reise abwägen.

Können Reisen umgebucht werden?

Hier kommt die Branche ihren Kunden zunehmend entgegen. Reisen, die in den kommenden Wochen beginnen sollten, dürfen bei vielen Veranstaltern nun kostenlos verschoben werden.

Kann man noch Reisen buchen?

Reiseangebote für die Zeit ab Mai sind buchbar, auch der Flugbetrieb läuft noch, wenn auch stark eingeschränkt. Es empfiehlt sich, vor der Buchung mehr als sonst darauf zu achten, ob Flug, Hotelaufenthalt oder Pauschalreise kurzfristig und mit möglichst wenig finanziellem Verlust abgesagt werden können.

Und wenn der Veranstalter jetzt pleitegeht?

Viele Anbieter kämpfen ums Überleben. Im Fall einer Insolvenz sind europäische Veranstalter zwar versichert. Ob aber der gesamte Reisepreis vom Insolvenzversicherer erstattet werden kann, hängt von der Zahl der Insolvenzen in einem Geschäftsjahr ab.

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Quelle:
SZ vom 02.04.2020
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