EU-Verordnung zu Easyjet & Co.:Der wahre Preis der Billigflieger

Die Europäische Union will zwar unseriöse Lockvogel-Angebote für Tickets verbieten. Aber verführerische Niedrigpreise locken auch weiterhin.

Cornelia Bolesch

Zum Preis von nur zwei Kinokarten oder einer guten Flasche Wein in den Urlaub starten - die Werbebotschaften der Billigflieger klingen ebenso verführerisch wie halbseiden. Den tatsächlichen Gesamtpreis erfuhr der Kunde meist erst am Ende der Buchung. Doch Angeboten dieser Schnäppchen-Flieger kann man nun angeblich trauen.

EU-Verordnung zu Easyjet & Co.: "Wollmütze im Schrank lassen und Sonnenkoffer packen": Billigflieger wie Easyjet werben mit Lockpreisen und -botschaften.

"Wollmütze im Schrank lassen und Sonnenkoffer packen": Billigflieger wie Easyjet werben mit Lockpreisen und -botschaften.

(Foto: Foto: AP)

Am Wochenende ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die unseriöse Lockvogel-Angebote verbietet. Künftig soll es keine Tricks mehr geben bei den Tickets. Die ins Schaufenster gestellten Flugpreise müssen transparent sein: Sie müssen sämtliche Nebenkosten enthalten wie etwa Steuern oder Flughafengebühren. Die EU-Verordnung gilt nicht nur für Werbeanzeigen, sondern auch für die Buchungsseiten im Internet. So sieht es das europaweit gültige Gesetz vor.

Transparenter sind die Angebote offenbar geworden, doch nicht überall sieht man den Preis des gewünschten Fluges auf den ersten Blick. Der Billigflieger Easyjet etwa wirbt damit, man solle "die Wollmütze im Schrank lassen und den Sonnenkoffer packen": Für 25 Euro und 99 Cent versprechen die smarten Briten, den Passagier von Berlin nach Barcelona zu befördern.

Ein kleines Sternchen hinter dem Fabelpreis führt auf der Internetseite zu einer wichtigen Information: "One Way, inkl. Steuern/Gebühren und Handgepäck". Das sonstige Gepäck wird offenbar extra berechnet, aber wie hoch? Klickt man sich bis zu den Geschäftsbedingungen durch, wartet eine weitere Überraschung: Die Fluglinie teilt vorsorglich mit, nach der Reservierung könnten sich Gebühren und Nebenkosten durchaus noch erhöhen.

Dass darüber hinaus Lockpreise wie 25 Euro und 99 Cent nicht an jedem Tag gelten, sondern nur "für ausgesuchte Ziele und Flüge", darf keinen Schnäppchenjäger mehr wundern. Gegen diesen Vorbehalt hilft auch künftig kein europäischer Gesetzgeber, geht es hier doch um die Geschäftsgrundlage jeder Billigfluglinie. Wollte man an diesem 3. November von Berlin nach Barcelona fliegen, wäre bei Easyjet der günstigste Tarif 106 Euro und 99 Cent. Den billigsten Transfer bietet die Fluglinie am Totensonntag an, dem 23. November. Da kostet der Hinflug aber immer noch 52,99 Euro. Superbillig wie in der Werbung kann man frühestens am 12. Dezember fliegen.

Auch gute Verkehrsgesetze werden den Kunden weder das eigene Denken abnehmen, noch sämtliche Fallstricke beseitigen können. Schon die erste gute Tat, mit der sich die EU-Kommission in die Herzen der Flugpassagiere geschmeichelt hat, ist im harten Alltag angekommen. Die EU hat vor Jahren die Rückerstattung der Kosten bei annullierten Flügen und die Entschädigungen bei Verspätungen garantiert. Doch was das konkret bedeutet, muss immer wieder auch vor den Gerichten verhandelt werden.

Auch bei der neuesten frohen Botschaft aus der weiten Welt des Fliegens empfiehlt es sich, ins Kleingedruckte zu schauen. Von 2010 an wird es in Europa offenbar wieder möglich sein, unbegrenzt Flüssigkeiten im Handgepäck mitzunehmen. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani soll das bereits in die Wege geleitet haben, und allein Deutschland stimmte nicht dafür, die Beschränkungen aufzuheben.

Doch die Auskunft aus Brüssel dämpft ein wenig die Vorfreude. Ja, heißt es dort, wir dürfen die lästigen Plastikbeutel in zwei Jahren entsorgen - aber nur, wenn bis dahin eine Technik verfügbar ist, die erkennen kann, ob eine Shampoo-Flasche nicht doch Flüssigsprengstoff enthält.

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