EU-Recht:So kommen Sie bei Flugverspätungen zu Ihrem Recht

Lufthansa-Piloten streiken

Wer durch verspätete oder gestrichene Flüge mehr als drei Stunden zu spät am Zielort ankommt, hat je nach den Umständen Anrecht auf eine Entschädigung.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung. Aber wie setzt man den durch? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Berrit Gräber

In diesem Sommer müssen Hunderttausende Flugpassagiere wieder Geduld haben: Stundenlanges Warten am Gate, der Flug hat Verspätung, ist überbucht, der Anschluss nicht mehr zu schaffen. Manche Maschine fällt komplett aus. Chaos und Ärger sind groß. Wenigstens haben betroffene Passagiere bei massiven Verspätungen auf Basis der EU-Fluggastrechte Anspruch auf Verpflegung, Betreuung und je nach Strecke und Wartezeit auch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro. Doch die Fluggesellschaften mauern oft, die Rechte sind dann schwer durchzusetzen. Wer es auf eigene Faust versucht, wartet mitunter vergeblich auf eine Entschädigung. Kommerzielle Online-Portale haben sich deshalb darauf spezialisiert, Ausgleichsforderungen einzutreiben. Doch ihre Hilfe ist nicht kostenlos. Selbst einen Anwalt einzuschalten, dies kann im Erfolgsfall sogar billiger sein, auch wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.

Wann besteht ein Geldanspruch?

Ab drei Stunden Flugverspätung steht Betroffenen Geld zu, und zwar zwischen 250 und 600 Euro. Egal, wie teuer der Flug war. So legt der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte-Verordnung (VO) aus. Voraussetzung: Die Passagiere sind in einem EU-Land gestartet. Oder sie fliegen von einem Drittstaat in die EU, und die Airline hat ihren Sitz in der EU. Wie viel Ausgleich möglich ist, richtet sich nach der Flugstrecke. Bis zu 1500 Kilometern Entfernung sind 250 Euro vorgesehen, bis zu 3500 Kilometern 400 Euro, darüber hinaus 600 Euro. Wird ein Flug überbucht oder kurzfristig gestrichen, haben Betroffene ebenfalls Anspruch auf diese Summen. Kann sich die Fluggesellschaft allerdings nachweislich auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt es gar nichts.

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Wichtig ist, sich die Verspätung oder Annullierung noch am Flughafen schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und es sich zutraut, kann seine Forderung an die Airline dann selbst in einem Einschreibebrief formulieren, erläutert Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein Anwalt ist zunächst einmal nicht nötig. "Da genügt oft ein Dreizeiler, in dem man seine Geldforderung mit Bezug auf die Fluggastrechte-Verordnung klar benennt, gut begründet und eine Frist von zwei bis drei Wochen zur Zahlung setzt", sagt der Würzburger Reiserechtsexperte Kay Rodegra. Die Flugstrecke lässt sich auf "www.luftlinie.org" berechnen. Informationen sowie Musterschreiben bieten die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter www.vznrw.de oder das Online-Portal www.finanztip.de. Geld, das Betroffenen nach einem Flugausfall zusteht, lässt sich noch bis zu drei Jahre später einfordern.

Warum hat man kaum Chancen, wenn man selbst reklamiert?

Fluggesellschaften zahlen von sich aus nicht gern. Wollen 300 Passagiere eines betroffenen Fluges entschädigt werden, kommt das die Airlines teuer zu stehen. Sie blocken lieber ab, führen meist "außergewöhnliche Umstände" an, sagt Beate Wagner, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen etwa schlechtes Wetter oder Terrordrohungen. In solchen Fällen müssen die Airlines keinen Cent leisten. Technische Probleme liegen dagegen meist in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Von Ausreden sollten sich Passagiere nicht abschrecken lassen, rät Rodegra.

Was tun bei Ablehnung?

Wer nicht gleich aufgibt, kann sich bei Verbraucherzentralen gegen Gebühr rechtlich beraten lassen. In der Regel ist aber der Gang zum Anwalt erste Wahl. Und im Erfolgsfall der kostengünstigste Weg, auch ohne Rechtschutzversicherung in der Tasche. Denn: Weigert sich die Fluggesellschaft, berechtigte Forderungen zu zahlen, tritt eine Verzugslage ein - und sie muss die Anwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung übernehmen. Landet der Fall vor Gericht und der Passagier gewinnt, muss sie dessen Honorar ohnehin zahlen. Ohne Rechtschutzpolice fürchten viele Betroffene aber letztlich das Restrisiko, auch mit Anwalt zu scheitern, und geben auf. Bietet die Fluggesellschaft die Hälfte der Summe als Vergleich an, sollten Kunden besser nicht einschlagen, rät Rodegra: "Nicht abspeisen lassen". Abgewiesenen Urlaubern bleibt zudem die Möglichkeit, sich kostenfrei an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zu wenden, unter www.soep-online.de.

Wer hilft noch?

Wer von Anfang an keinen Nerv hat, mit der Fluggesellschaft zu streiten, kann sich Unterstützung von Fluggasthelfer-Portalen holen wie EUClaim, Fairplane, flug-verspaetet.de, refund.me oder Flightright. Die spezialisierten Anwälte prüfen immer erst die Erfolgsaussichten, bevor sie für ihre Mandanten in den Kampf um Entschädigung ziehen. Aber die Hilfe hat ihren Preis. Im Erfolgsfall verlangen sie für ihre Dienste eine Provision zwischen 25 und 30 Prozent. Außerdem kann es dauern, bis das Geld auf dem Konto ist. Wer innerhalb von 24 oder 48 Stunden an eine Entschädigung kommen möchte, kann seine berechtigte Forderung von Anbietern wie etwa EUFlight sofort abkaufen lassen. Diese behalten noch mehr Honorar ein, häufig über 40 Prozent. "Wer bereit ist, eine Provision zu zahlen, kann so wenigstens zu einem Teil seines Geldanspruchs kommen", berichtet Saupe. Selbst reklamieren und dann einen Anwalt nehmen, dies könne tatsächlich billiger sein, aber definitiv nervenaufreibender.

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