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EU-Kommission:Mehr Rechte für Kunden von Pleite-Airlines

Wenn ihre Airline insolvent ist, müssen Fluggäste für das alte und ein neues Ticket bei einer anderen Fluggesellschaft doppelt zahlen - das soll anders werden.

Ist eine Fluggesellschaft pleite, haben heute die Passagiere das Nachsehen - oft in doppelter Hinsicht: Bislang bleiben die Fluggäste meist auf den Kosten für das ursprüngliche sowie für ein neues Ticket bei einer anderen Airline sitzen. Seit dem Jahr 2000 haben in der EU rund 70 Fluglinien Bankrott angemeldet - oft kleinere regionale Fluggesellschaften.

Passagiere von insolventen Fluglinien müssen nach Ansicht des Europaparlaments künftig besser entschädigt werden.

In einer Resolution forderten die Abgeordneten in Straßburg die Europäische Kommission auf, bis Juli 2010 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Die Möglichkeiten für eine bessere Absicherung reichen von Versicherungen für Passagiere und Fluglinien bis zu einem Garantiefonds, in den alle Fluggesellschaften einzahlen müssen, erklärte das Europaparlament.

Die EU-Kommission ist dafür zuständig, Gesetzesvorschläge auszuarbeiten, die dann von den Mitgliedstaaten und dem Parlament verhandelt und verabschiedet werden.

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