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Einreiseregeln:Weiterhin 3G an deutschen Grenzen

Das Bundesgesundheitsministerium will die Corona-Einreiseverordnung um einen Monat bis Ende Mai verlängern. Dies sei das Ziel, um das Einschleppen des Virus aus dem Ausland unter Kontrolle zu halten. Die Verordnung regelt unter anderem Quarantänepflichten bei der Einreise aus bestimmten Ländern. Nach der gültigen Regelung müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren unabhängig von der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen. Besondere Vorschriften gelten bei Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Solche sind derzeit aber durch das Robert-Koch-Institut nicht ausgewiesen.

Europaweit lockern derzeit viele Länder ihre Einreisebestimmungen, darunter etwa Portugal und Malta.

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SZ vom 28.04.2022 / SZ
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