Süddeutsche Zeitung

Einreisebestimmungen:Diese Dokumente müssen USA-Urlauber im Gepäck haben

Mal eben nach New York? Ganz so einfach geht das wegen der strengen Einreisebestimmungen nicht.

Von Eva Dignös

Ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten hineinzukommen, das ist gar nicht mehr so leicht: Die Kontrollen beim Abflug und bei der Ankunft sind streng und erfordern viel Geduld - und es kann passieren, dass Reisende schon vor dem Start wieder nach Hause geschickt werden, wie im Fall einer deutschen Familie, deren nagelneue und gültige Pässe aufgrund eines Behördenversehens auf einer Liste gestohlener Dokumente gelandet waren. Was also ist zu beachten, wenn es in den Ferien in die USA gehen soll - und nicht gleich wieder zurück?

Der Pass:

Deutschland nimmt am Visa-Waiver-Programm teil. Deutsche brauchen deshalb kein Visum, wenn sie als Tourist oder Geschäftsreisender maximal 90 Tage in den USA bleiben. Sie benötigen aber einen elektronischen Reisepass, also das bordeauxfarbene Dokument mit integriertem Chip, auf dem die biometrischen Daten gespeichert werden. Der Pass muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Ein vorläufiger grüner Reisepass und der Kinderreisepass gelten nur zusammen mit einem Visum, der Personalausweis bringt an der Grenzkontrolle gar nichts. Wer länger bleiben oder in den USA arbeiten möchte, muss ein Visum beantragen. Das gilt auch für Praktika, Au-Pair-Aufenthalte oder ein Auslandssemester an einer US-Uni. Für Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit oder mit dem Einreisestempel bestimmter Länder kann ebenfalls ein Visum erforderlich sein. Details lesen sie weiter unten unter "Der Einreisebann".

Kleine Warnung für Spontanurlauber: Auf einen neuen Pass wartet man einige Wochen. Die Dokumente werden zentral in der Bundesdruckerei erstellt, seit März in überarbeiteter Form mit neuen Sicherheitsmerkmalen.

Die elektronische Einreiseerlaubnis Esta:

Zusätzlich zum gültigen Pass ist die elektronische Einreiseerlaubnis Pflicht für USA-Reisende. Sie wird auf dieser Internetseite beantragt und kostet 14 US-Dollar, bezahlt wird mit der Kreditkarte oder via PayPal. Auch das Reisebüro kann den Antrag einreichen. Er muss mindestens 72 Stunden vor der Abreise gestellt werden, die Reiseerlaubnis bleibt zwei Jahre lang für jede USA-Reise gültig - sofern in der Zwischenzeit nicht der Reisepass abläuft.

Neben den offiziellen Esta-Seiten gibt es im Internet Anbieter, die sich Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahren teuer bezahlen lassen. Oft stehen sie ganz oben in der Liste der Google-Suchergebnisse. Mit den US-Behörden kooperieren sie nicht, betont die Botschaft der USA in Deutschland ausdrücklich. Die Reisegenehmigung gibt es über die Dienstleister deshalb auch nicht schneller als auf dem offiziellen Weg. Der angebotene Service biete keinen Mehrwert, Nutzer liefen aber Gefahr, sensible persönliche Daten in falsche Hände zu geben, warnt die Verbraucherzentrale Bayern.

Wird der Esta-Antrag abgelehnt, führt der Weg in die USA nur über die Botschaft oder ein Konsulat, denn dann muss ein Visum beantragt werden.

Das Ticket:

Mit Pass und Esta darf einreisen, wer bei einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft gebucht hat. Außerdem muss ein maximal 90 Tage gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden, das nicht in Kanada, Mexiko oder auf einer Karibikinsel enden darf. Ausnahme: Die Länder sind Hauptwohnsitz des Reisenden. Bei der Einreise auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada erübrigt sich das Vorzeigen des Rückflugtickets.

Der Social-Media-Check:

Seit Ende 2016 gibt es auf dem Esta-Formular auch ein Feld, in das die Nutzernamen für Social-Media-Konten eingetragen werden können, also etwa für Facebook und Twitter, Instagram oder Linkedin. Die Angaben sind freiwillig und noch ist unklar, ob und wie die US-Behörden diese Informationen nutzen, um mehr über Einreisende in Erfahrung zu bringen. Heimatschutzminister John Kelly dachte im Februar aber schon laut darüber nach, die Antragsteller für ein Einreisevisum zur Preisgabe ihres Facebook-Passworts zu verpflichten. "Wir suchen nach erweiterten oder zusätzlichen Überprüfungen", sagte Kelly bei einer Anhörung im Innenausschuss des Repräsentantenhauses.

Smartphones und Laptops können bereits jetzt - und durften auch schon unter der Regierung Obama - bei der Einreise beschlagnahmt und durchsucht werden. 2008 entschied ein US-Berufungsgericht, dass Kontrollen auch dann gestattet sind, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt.

USA-Reisende dürfen außerdem möglicherweise schon bald ihre Laptops und Tablets nicht mehr mit in die Kabine ihres Flugzeugs nehmen. Der "E-Ban", der schon für Flüge von zehn Flughäfen im Nahen Osten in die USA gilt, könnte auf Europa ausgeweitet werden. Der Grund: US-Sicherheitsbehörden befürchten, dass Terroristen die elektronischen Geräte für Bomben nutzen, und wollen sie deshalb in den Frachtraum verbannen.

Die Kontrolle am Schalter:

In den USA angekommen, müssen sich Reisende in die langen Schlangen vor den Schaltern der Einwanderungsbehörde einreihen. Die Grenzbeamten prüfen den Pass, nehmen Fingerabdrücke und fragen nach dem Zweck der Reise. Handelt es sich tatsächlich um einen Urlaub? Oder geht es doch um einen Job? Oder bedeutet der Einreisende womöglich eine Gefahr für die Sicherheit? Auch wenn alle Papiere korrekt sind, dürfen die Grenzbeamten den Einreisestempel im Pass verweigern: Sie treffen die Entscheidung.

Der Einreisebann:

Zwei Versuche hat US-Präsident Donald Trump schon unternommen, um Bürger einiger mehrheitlich muslimischer Staaten nicht mehr ins Land zu lassen, beide Dekrete wurden von Gerichten vorläufig gestoppt. Eine endgültige Entscheidung in der Frage steht noch aus, ob Staatsbürger aus Syrien, Jemen, Libyen, Somalia, Iran und Sudan die Einreise verweigert werden kann. Einschränkungen gelten allerdings bereits jetzt: So dürfen Reisende, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit der Länder Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, nur mit Visum in die USA einreisen. Und wer nach dem 1.3.2011 die Länder Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen oder Somalia besucht hat, sollte vor einer USA-Reise auf jeden Fall mit einer US-Vertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob er möglicherweise ein Visum benötigt.

Weitere Informationen über die Einreisebestimmungen für die USA stehen auf den Reiseinformationsseiten des Auswärtigen Amts und der US-Botschaft in Deutschland. Wer sich bei der Einreise schlecht oder falsch behandelt fühlt, kann sich beim US-Heimatschutzministerium beschweren.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3508416
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/kaeb/sks
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.