Urlaub in Europa:Was gilt für die Winterferien?

Urlaub in Europa: FFP2-Maske und 2 G: Das wird aktuell in österreichischen Skigebieten wie hier in Zauchensee verlangt. Für die Einreise braucht man außerdem noch einen Test oder eine Booster-Impfung - das ist mehr, als die EU-Staaten eigentlich seit 1. Februar für erforderlich halten.

FFP2-Maske und 2 G: Das wird aktuell in österreichischen Skigebieten wie hier in Zauchensee verlangt. Für die Einreise braucht man außerdem noch einen Test oder eine Booster-Impfung - das ist mehr, als die EU-Staaten eigentlich seit 1. Februar für erforderlich halten.

(Foto: Barbara Gindl/dpa)

Gleiche Corona-Reiseregeln in der gesamten EU - darauf haben sich die Staaten verständigt. Vom 1. Februar an sollte es so weit sein. Doch nicht alle Länder ziehen mit.

Von Eva Dignös und Irene Helmes

Sind die einheitlichen Reiseregeln nun zum 1. Februar in Kraft getreten?

Eigentlich: ja. In der vergangenen Woche hatten sich die EU-Staaten darauf geeinigt, dass nicht mehr entscheidend sein soll, welche Inzidenz am Ausgangsort einer Reise herrscht, sondern, ob Urlauber an der Grenze einen gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können. Damit wäre das EU-Covid-Zertifikat ausschlaggebend. Dies solle überall schnell umgesetzt werden, so die Appelle aus der EU-Kommission. Rasch zeichnete sich aber ab, dass trotz des gemeinsamen Beschlusses nicht binnen weniger Tage alle Staaten ihre Regeln komplett anpassen würden.

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